Die Installation von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende. Solange diese Investition für den Kreis mindestens wirtschaftlich neutral ist, bekommt man den Klimaschutzaspekt kostenlos dazu.
Wir wandten uns daher im Februar 24 an den Landrat mit folgenden Fragen:
- Wie ist der Stand der Bemühungen Dachflächen von kreiseigenen Gebäuden auf die Eig- nung zu Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen zu untersuchen?
§ Welche Gebäude sind mit welchem Ergebnis untersucht worden?
- In welcher Größenordnung und mit welchem Ergebnis wurden Photovoltaikanlagen auf
Dachflächen kreiseigener Gebäude errichtet?
- Sind Gebäude, die von Zweckverbänden mit Beteiligung des Kreises oder von kreisange- hörigen Unternehmen/Institutionen genutzt werden, in die Untersuchung miteinbezogen worden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Hat die Kreisverwaltung erwogen, Dachflächen oder Dachteilflächen Dritten zur Errich- tung einer PV Anlage anzubieten und wenn ja, über welches Verfahren und mit welchem Ergebnis ist dies erfolgt?
- Wie ist der Stand der Bemühungen kreiseigene Freiflächen auf die Eignung zur Errichtung und zum Betrieb von Flächenphotovoltaikanlagen zu untersuchen?
- Welche Flächen sind mit welchem Ergebnis untersucht worden?