1. Aufgrund des Klimawandels steigt der Meeresspiegel und Extremwetterereignisse neh- men zu. Wie bereitet sich der Landkreis auf die Gefahren, vor allem im Küstenbereich, vor?
- Welche Orte und Küstenabschnitte müssen geschützt werden, bzw. wie werden diese auf die zukünftige potenzielle Bedrohung vorbereitet?
- Immer wieder werden Aussagen seitens des StaLU oder von Gemeindevertreter*innen ge- troffen, dass nicht alle Siedlungen und Küstenabschnitte geschützt werden können.
- Kann die Verwaltung diese Einschätzung bestätigen?
- Wie wird die Bevölkerung der betroffenen Bereiche informiert?
- Welche Konsequenzen haben solche Festsetzungen?
- Welche Bereiche und Wohngebiete werden in Vorpommern-Rügen in der Planung desKüstenschutzes nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen?
- Ist ein privater Küstenschutz der anwohnenden Bevölkerung möglich und erlaubt?
- Wie schätzt der Kreis die aktuelle Situation des Küstenschutzes grundsätzlich ein?
4. Welche Orte und Küstenabschnitte müssen geschützt werden, bzw. wie werden diese auf die zukünftige potenzielle Bedrohung vorbereitet?
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5. In welchem Zustand sind Deiche, Dünen, Schützwälle und Küstenschutzbauwerke?
- Wie, durch wen und in welchen Zeitabständen werden Kontrollen durchgeführt?
- Welche weiteren Baumaßnahmen an den Bestandsanlagen sind in den nächsten Jah-ren erforderlich, um wegen der wachsenden Herausforderungen einen ausreichenden
Küstenschutz zu gewährleisten?
- Wie hoch werden die Kosten für diese Baumaßnahmen geschätzt und in welcher Grö-ßenordnung sind Landkreis und Gemeinden beteiligt?
6. Weite Teile der Niederungen südlich von Prerow sind schon jetzt überflutungsgefährdet. Das StaLU sieht dringenden Handlungsbedarf
- Wie schätzt der Kreis die Gefährdung des Ortes Prerow ein?
- Welche Maßnahmen zum Schutz der 1.500 Einwohnenden und der bis zu 11.000 Tou-rist*innen sind an der Küste rund um Prerow geplant?
- Wann ist durch wen mit der Umsetzung der Schutzmaßnahmen zu rechnen?
- Welche Rolle spielt der Schutz des Nationalparks „Darßwald“ im Küstenschutz?
- Wie ist die Finanzierung dieser Maßnahme geplant? Welche Kosten wird der Küsten-schutz verursachen?
7. Die Surmflut im Oktober 2023 verursachte einen Schaden von 200 Mio. EUR an der Ost- seeküste. Allein in Sassnitz beläuft sich der Schaden auf 40 Mio. EUR. Der Bau des not- wendigen Schutzwalls mittels tonnenschwerer Steine soll 3,5 Mio. EUR kosten.
- Wann ist die Umsetzung dieser dringend notwendigen Schutzmaßnahme geplant
- Wie wird die Maßnahme finanziert?
Begründung
Im Oktober 2023 gab es die stärkste Sturmflut seit 150 Jahren. Neben der Gefahr zunehmen- der Fluten stellt auch der durch den Klimawandel bedingte Anstieg des Meeresspiegels ein erhebliches Risiko dar. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt führt regelmäßig Informationsveranstaltungen im Landkreis durch, um auf die Bedrohung der Küste und ihrer Bewohner*innen durch das Meer aufmerksam zu machen, wie kürzlich in Prerow und Sassnitz. Daraus und aus der möglichen Beteiligung des Landkreises ergeben sich zahlreiche Fragen, deren Beantwortung von öffentlichem Interesse ist.
Die Antwort des Landrats:
1. Aufgrund des Klimawandels steigt der Meeresspiegel und Extremwetterereignisse nehmen zu. Wie bereitet sich der Landkreis auf die Gefahren, vor allem im Küstenbereich, vor?
Der Landkreis Vorpommern-Rügen und die potentiell vom Hochwasser bedrohten Gemeinden sind insbesondere in die operativen Hochwasserabwehrmaßnahmen eingebunden. Dafür werden unter anderem durch den Landkreis aktuell 132.900 Sandsäcke sowie notwendige Fülleinrichtungen in den Katastrophenlagern vorgehalten. Darüber hinaus beteiligt sich der Landkreis Vorpommern-Rügen in der Arbeitsgruppe Risikoanalyse des Landes Mecklenburg-Vorpommern, in der mitunter das Szenario Küstenhochwasser betrachtet wird. Ziel dabei ist die Identifizierung und Bewertung von möglichen Risiken als Grundlage für die Weiterentwicklung der Gefahrenabwehrplanung.
2. Welche Orte und Küstenabschnitte müssen geschützt werden, bzw. wie werden diese auf die zukünftige potenzielle Bedrohung vorbereitet?
Der Schutz von im Zusammenhang bebauten Gebieten ist grundsätzlich zu gewährleisten. (§83 Abs. 1 LWG). Dies betrifft sowohl Teile der Außen- als auch der Boddenküste. Der Küstenschutz des Landes basiert auf dem Regelwerk Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern https://stalu-mv.de/serviceassistent/download?id=1639581, sowie weiteren fortgeschriebenen Regelwerken zum Thema, so wurde das Regelwerk durch die Themenschrift 2-5/2022 „Referenzhochwasserstand und Bemessungshochwasserstand“ letztmalig 2022 fortgeschrieben (https://stalu-mv.de/serviceassistent/download?id=1663459). Die Bemessungshochwasserstände sind im Anhang des letztgenannten Regelwerkes für alle betroffenen Küstenabschnitte im Land unter Berücksichtigung des Meeresspiegelanstieges gelistet. Aus dem genannten Regelwerk werden seitens der Landesbehörden Maßnahmen zum Schutz der Küsten und deren zeitliche Einordnung abgeleitet.
Die geplanten Küstenschutzmaßnahmen 2021-2030 sind im Regelwerk 4 – 3/2000 des Landes https://stalu-mv.de/serviceassistent/download?id=1625126 gelistet.
3. Immer wieder werden Aussagen seitens des Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) oder von Gemeindevertreter*innen getroffen, dass nicht alle Siedlungen und Küstenabschnitte geschützt werden können.
a. Kann die Verwaltung diese Einschätzung bestätigen?
Aussagen des StALU´s oder von Gemeindevertreter/innen dazu sind nicht bekannt. Daher kann keine Einschätzung vorgenommen werden.
b. Wie wird die Bevölkerung der betroffenen Bereiche informiert?
Die Information richtet sich nach der Verordnung über die Errichtung eines Warn- und Alarmdienstes zum Schutz vor Wassergefahren (Hochwassermeldedienstverordnung). In den Meldedienst ist das StALU und auch der Landkreis (Katastrophenschutz) eingebunden. Die Information der Öffentlichkeit ist Teil der Durchführung des Hochwassermeldedienstes.
c. Welche Konsequenzen haben solche Festsetzungen?
d. Welche Bereiche und Wohngebiete werden in Vorpommern-Rügen in der Planung
des Küstenschutzes nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen?
Die Aufgabe des Küstenschutzes liegt beim StALU. Der Landkreis kann daher keine Aussagen dazu machen, welche Bereiche und Wohngebiete im Landkreis Vorpommern-Rügen in der Planung des Küstenschutzes nicht berücksichtigt oder ausgeschlossen werden.
e. Ist ein privater Küstenschutz der anwohnenden Bevölkerung möglich und erlaubt?
Ein privater Hochwasserschutz ist im Bereich von Einzelstandorten erforderlich. Die Abstimmung mit der für den Küstenschutz zuständigen Behörde ist erforderlich.
f. Wie schätzt der Kreis die aktuelle Situation des Küstenschutzes grundsätzlich ein?
Der Küstenschutz ist eine dauerhafte Aufgabe, die durch das StALU wahrgenommen wird. Das Hochwasserereignis im Oktober 2023 hat gezeigt, dass der Küstenschutz grundsätzlich funktioniert. Jedoch ist die Natur unberechenbar und wird die mit dem Küstenschutz Beauftragten vor weitere Herausforderungen stellen.
4. Welche Orte und Küstenabschnitte müssen geschützt werden, bzw. wie werden diese auf die zukünftige potenzielle Bedrohung vorbereitet?
Auf das Regelwerk des Landes (siehe Fragestellung 2), deren Inhalte, Priorisierung und zeitliche Einordnung wird verwiesen. Im genannten Regelwerk ist für den Zeitraum 2021-2030 beispielsweise ausgeführt, dass das StALU Vorpommern für die Boddenküste eine Prioritätenliste erarbeitet.
5. In welchem Zustand sind Deiche, Dünen, Schutzwälle und Küstenschutzbauwerke?
a. Wie, durch wen und in welchen Zeitabständen werden Kontrollen durchgeführt?
b. Welche weiteren Baumaßnahmen an den Bestandsanlagen sind in den nächstenJahren erforderlich, um wegen der wachsenden Herausforderungen einen ausreichenden Küstenschutz zu gewährleisten?
c. Wie hoch werden die Kosten für diese Baumaßnahmen geschätzt und in welchervGrößenordnung sind Landkreis und Gemeinden beteiligt?
Die Landes-Küstenschutzanlagen werden durch Mitarbeiter des StALU regelmäßig überprüft. Faktische Maßnahmen sind im Regelwerk des Landes (siehe Fragestellung 2) gelistet. Konkrete Aussagen sind hier nur durch das StALU möglich.
6. Weite Teile der Niederungen südlich von Prerow sind schon jetzt überflutungsgefährdet. Das StALU sieht dringenden Handlungsbedarf.
a. Wie schätzt der Kreis die Gefährdung des Ortes Prerow ein?
Für die Ortslage Prerow wird der Hochwasserschutz durch das Land seit Jahren geplant, da der Schutz gegen Außenhochwasser nicht ausreichend ist. Die Problemstellungen für das Vorhaben sind sehr vielschichtig und betreffen auch die Bewirtschaftung des Gesamtpolders und des Nationalparks. Hier ist es zwingend erforderlich, die bebauten Bereiche entsprechend den Vorgaben des Landes zu schützen und getrennt von den landwirtschaftlich genutzten Flächen und dem Nationalpark zu entwässern, da hier ein anderes Schutzniveau gilt.
b. Welche Maßnahmen zum Schutz der 1.500 Einwohnenden und der bis zu 11.000 Tourist*innen sind an der Küste rund um Prerow geplant?
c. Wann ist durch wen mit der Umsetzung der Schutzmaßnahmen zu rechnen?
e. Wie ist die Finanzierung dieser Maßnahme geplant? Welche Kosten wird der Küstenschutz verursachen?
7. Die Sturmflut im Oktober 2023 verursachte einen Schaden von 200 Mio. EUR an der
Ostseeküste. Allein in Sassnitz beläuft sich der Schaden auf 40 Mio. EUR. Der Bau des
notwendigen Schutzwalls mittels tonnenschwerer Steine soll 3,5 Mio. EUR kosten.
a. Wann ist die Umsetzung dieser dringend notwendigen Schutzmaßnahme geplant?
b. Wie wird die Maßnahme finanziert?
Hier könnte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Auskunft geben. Die geplanten Küstenschutzmaßnahmen 2021-2030 sind im Regelwerk 4-3/2000 des Landes (https://stalu-mv.de/serviceassistent/download?id=1625126) gelistet.