Anfrage: Besetzung des Kreistagspräsidiums

1. Sollte ein Mitglied des Präsidiums-in der aktuellen Wahlperiode 4 vorzeitig ausscheiden, nach welchem rechtsstaatlichen Verfahren wird die Nachbesetzung vorgenommen?

Mit Beschluss der 13. Änderungssatzung der Hauptsatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen auf der Sitzung des Kreistages Vorpommern-Rügen am 8. Juli 2024 ist für die Besetzung der weiteren Mitglieder des Präsidiums gemäß § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung das Zuteilungs- und Benennungsverfahren festgelegt worden.

2. Wird bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Präsidiumsmitgliedes das gesamte Präsidium nach dem Benennungsverfahren neu besetzt?

In Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V ist die gesamte Neubesetzung des Präsidiums ratsam, um der Festlegung in der Hauptsatzung zur einheitlichen Besetzung des Präsidiums Rechnung zu tragen.

Gemäß § 110 Absatz 3 Kommunalverfassung M-V ist in diesem Fall zu beachten, dass für die Abberufung der übrigen Präsidiumsmitglieder es die Mehrheit aller Kreistagsmitglieder bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Kerth
Landrat