Anfrage: Entwicklung & Handhabung kleiner Waffenschein

Bundesweit lässt sich ein Anstieg der Anträge für den Kleinen Waffenschein verzeichnen. Auch in MV sind die Zahlen auf einem Rekordhoch, wie der NDR berichtet. Die Beantwortung dieser Fragen ist aus unserer Sicht wichtig, um eine fundierte Diskussion über mögliche präventive Maßnahmen führen zu können und die Sicherheitslage im Landkreis korrekt einzuschätzen.

1. Wie hat sich die Zahl der ausgestellten Kleinen Waffenscheine im Landkreis Vorpom-
mern-Rügen seit 2018 entwickelt? Bitte um jährliche Aufschlüsselung bis zum aktuel-
len Stand (31. März 2025).

2. Wie viele Anträge auf einen Kleinen Waffenschein wurden im genannten Zeitraum
abgelehnt? Bitte ebenfalls um jährliche Aufschlüsselung und Nennung der häufigsten
Gründe für die Ablehnung der Anträge.

Konkrete Angaben zu der Anzahl an Ablehnungen können nicht gemacht werden, da diese sta-
tistisch nicht erfasst werden. Folgende Gründe haben zu Ablehnungen geführt: Trunkenheit
am Steuer, Nichtbeibringung von geforderten Gutachten, Regelunzuverlässigkeit (zu mehr als
60 Tagessätzen verurteilt), Verstoß BTMG. Mehrfach wurden Anträge vor kostenpflichtiger
Entscheidung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zurückgezogen. Auch gab und gibt es in der
Vergangenheit eine nicht unerhebliche Anzahl an erteilten Kleinen Waffenscheinen, welche
dann nicht abgeholt wurden (konkrete Zahlen können nicht benannt werden).

3. Wie bewertet die Kreisverwaltung die Entwicklung der Zahlen im Vergleich zum Lan-
des- und Bundesdurchschnitt?

Im Land Mecklenburg-Vorpommern wie auch im Landkreis Vorpommern-Rügen zeigt sich ein
klarer Trend zu mehr Kleinen Waffenscheinen, was auf ein zurückgehendes Sicherheitsgefühl
der Bevölkerung hindeutet. Bundesweit ist die Entwicklung differenzierter: Während die Ge-
samtzahl der Inhaber steigt, sinkt die Zahl der Neuanträge seit 2018. Dies könnte auf eine
verstärkte Verlängerung bestehender Scheine statt auf eine Zunahme neuer Anträge hindeu-
ten.

4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einhaltung der Vorschriften zum Füh-
ren von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu kontrollieren?

Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften des Waffengesetzes insbesondere des kleinen
Waffenscheins zielen vor allem auf Prävention, Kontrolle und Sanktionierung ab. Zentrale
Maßnahmen sind:

1. Erhöhte Polizeikontrollen
• In der Öffentlichkeit insbesondere an Orten mit erhöhter Gefährdungslage, wie
z.B. Großveranstaltungen, Bahnhöfe, Innenstadtbereiche
• Kontrollen des kleinen Waffenscheines, der zum Führen dieser Waffen in der
Öffentlichkeit notwendig ist

2. Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung
• Informationen über die rechtlichen Anforderungen und Konsequenzen bei Ver-
stößen über die Beratungsfunktion der Mitarbeiter der Kreisverwaltung im
Fachdienst Ordnung
• Aufklärung zum Waffenrecht auf der Homepage des Landkreises u. a. auch über
den Unterschied zwischen „Besitz“ und „Führen“

3. Bußgelder und Strafverfolgung
• Konsequente Ahndung von Verstößen, insbesondere beim Führen oder Einsatz in
der Öffentlichkeit ohne kleinen Waffenschein
• Bußgelder und Strafen zur Abschreckung

4. Überprüfung der Waffenscheine
• Da keine zeitliche Befristung des kleinen Waffenscheins erfolgt, werden nur an-
lassbezogene Überprüfungen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
durchgeführt.