1. Wie stellt sich in Zahlen der Anteil von Schulen in privater Trägerschaft bei der Beschulung schulpflichtiger Personen und der Ausbildung von Lehrkräften im Landkreis dar? Welche Relevanz sieht der Landkreis demnach in Schulen in freier Trägerschaft für die Sicherstellung und Qualität der Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Vorpommern-Rügen?
In kommunaler Trägerschaft sind 68 allgemeinbildende Schulen zu verzeichnen. Davon sind 32 Grundschulen, 12 Regionale Schulen, neun Regionale Schulen mit Grundschule, vier Gymnasien, drei Gesamtschulen und acht Förderschulen. In freier Trägerschaft sind insgesamt 11 Schulen – zwei Grundschulen, zwei Grundschulen mit Orientierungsstufe, fünf Gesamtschulen und zwei Förderschulen. Damit sind anteilig 14 Prozent der Schulen im Landkreis Vorpommern-Rügen in freier Trägerschaft.
Im Schuljahr 2024/2025 werden 19.415 Schüler/innen an allgemeinbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft und 2.291 Schüler/innen an allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft beschult. Somit werden 10,5 Prozent der Schüler/innen in Schulen in freier Trägerschaft beschult. Es ist entscheidend, dass alle Schüler/innen, unabhängig von der Schulform, Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung haben. Dies ist im Landkreis Vorpommern-Rügen für alle Schüler/innen gewährleistet. Schulen in freier Trägerschaft bieten oft ergänzende alternative Bildungsansätze und -konzepte an, die sich von öffentlichen Schulen unterscheiden und daher zu einer größeren Vielfalt führen, die die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse der Schüler/innen berücksichtigen. Auch der dadurch entstehende Wettbewerb kann zu einer Verbesserung der Qualität der Bildung führen. Schulen sind motivierter, ihre Angebote zu optimieren, um Schüler/innen zu gewinnen und zu halten. Dies kann sich positiv auf die Lehrmethoden, die Ausstattung und die Betreuung der Schüler/innen auswirken. Die Möglichkeit für Erziehungsberechtigte, zwischen verschiedenen Schulformen zu wählen, kann zu einer stärkeren Mitbestimmung und Zufriedenheit mit der Bildung der Kinder führen. Dies kann auch die Verantwortung der Schulen erhöhen, auf die Bedürfnisse der Schüler/innen einzugehen. Die Präsenz von Schulen in freier Trägerschaft ist ein wichtiger Faktor für die Bildungslandschaft des Landkreises.
2. Gibt es eine Erfassung, welche Schulen in privater Trägerschaft im Landkreis in besonderer Weise relevant sind, um die Quantität und Qualität der Bildung sicherzustellen und eröffnet das diesen Schulen die Möglichkeit zur Bewerbung um Fördermittel, die das Land für öffentliche Schulen ausschreibt?
Eine Erfassung über die Gewichtigkeit der Schulen in privater Trägerschaft im Landkreis Vorpommern-Rügen erfolgt nicht.
3. Existieren Sicherungskonzepte für den Fall eines Ausfalls von Schulen in privater Trägerschaft oder finden sämtliche Planungskonzepte auf der Grundlage deren Bestehens statt?
Der Anspruch auf die Aufnahme eines Schülers/einer Schülerin besteht an der örtlich zuständigen Schule. Diese sollen von der Aufnahmekapazität so bemessen sein, dass alle Schüler/innen des Einzugsbereiches an der jeweils örtlich zuständigen Schule beschult werden können. Bei der Prognoseberechnung für die Schulen in kommunaler Trägerschaft werden prozentual die Schüler/innen, die voraussichtlich an eine freie Schule gehen werden rausgerechnet. Grundlage sind Erfahrungswerte aus den Vorjahren.
4. a) In welcher Größe belaufen sich aufgrund des Bestehens von Schulen in privater Trägerschaft die jährlichen Einsparungen von öffentlichen Schulen im Landkreis und wieviel Prozent dieser Einsparungen werden in Form von Förderungen (inkl. der anteiligen Zahlung von Gehältern an Lehrkräfte) an die Schulen in freier Trägerschaft zurückgeführt?
Die Schulen in freier Trägerschaft erhalten einen Schullastenausgleich in Höhe des Kostensatzes der für den jeweiligen Schüler/in zuständigen Schulträger. An die freien Träger der Gesamt- und Förderschulen zahlte der Landkreis Vorpommern-Rügen für das Schuljahrn2023/2024 insgesamt ca. 1.420.000 Euro für 940 Schüler/innen. Der Landkreis kann keine Aussagen zu Grundschulen und anderen weiterführenden Schulen treffen, da dort die zuständigen Schulträger die Gemeinden und Städte des Landkreises sind. Eine prozentuale Aussage kann nicht getätigt werden, da die Finanzhilfe zur anteiligen Zahlung von Gehältern der Lehrkräftenan Schulen in freier Trägerschaft durch die oberste Schulaufsichtsbehörde getragen wird. Dem Landkreis sind die Höhen der Finanzhilfen für die freien Schulen im Landkreis Vorpommern-Rügen nicht bekannt.
b) Werden zahlenmäßige Erhebungen oder Evaluationen in diesem Bereich vom Land erhoben oder beim Landkreis angefragt, zu dem Zweck, Fördermittel angemessen zu verteilen?
Erhebungen seitens des Landes sind dem Landkreis Vorpommern-Rügen nicht bekannt.
5. Welche Anpassungen der bestehenden Förderrichtlinien wären aus Perspektive des Landkreises notwendig, um eine gleichberechtigte Berücksichtigung von Schulen in privater Trägerschaft bei der Mittelvergabe zu ermöglichen?
Ob eine gleichberechtigte Berücksichtigung von Schulen in privater Trägerschaft bei der Mittelvergabe vorliegt, kann aus Sicht des Landkreises nicht beurteilt werden. Daher ist eine Beantwortung hinsichtlich der Anpassungen der bestehenden Förderrichtlinien nicht möglich.
6. Existieren in den Augen des Landkreises gleichwertige Fördertöpfe für Schulen in privater und öffentlicher Trägerschaft?
Es ist anzunehmen, dass es gleichwertige Fördertöpfe für Schulen in privater und öffentlicher Trägerschaft gibt.
7. a) Wie bewertet der Landkreis die Bedingungen der Vergabe der durch ihn verteilten Mittel hinsichtlich der langfristigen Planbarkeit von Schulen in privater Trägerschaft bei der kurzfristigen Veröffentlichung von Förderrichtlinien durch das Land hinsicht lich der Sicherstellung gleichwertiger Bedingungen und einer Sicherung der Quantität und Qualität der Bildung?
Eine Bewertung kann durch den Landkreis Vorpommern-Rügen nicht vorgenommen werden.
b) Existieren Evaluationen, inwiefern die Fördermittel für Schulen in privater Trägerschaft die Wettbewerbsnachteile gegenüber öffentlichen Schulen ausgleichen können?
Ob ein Wettbewerbsnachteil von Schulen in privater Trägerschaft gegenüber Schulen in öffentlicher Trägerschaft vorliegt, kann aus Sicht des Landkreises nicht beurteilt werden. Ebenfalls ist dem Landkreis nicht bekannt, ob etwaige Evaluationen erhoben werden.
c) Stellt der Landkreis generell eine Benachteiligung von Schulen in privater Trägerschaft im Kontext des Modus und der Quantität von Mitteln bei der Vergabe von Fördermitteln durch das Land im Gebiet Vorpommern-Rügen fest?
d) Wenn ja: Wie stellt sich diese Ungleichbehandlung im Detail dar? Wenn nein: aufgrund welcher Evaluierung begründet der Landkreis die de facto Gleichbehandlung sämtlicher Schulen im Landkreis.
e) Falls eine Evaluierung z.Z. nicht vorliegt: wie ist der Status der Planung einer solchen Evaluierung?
Untersuchungen zur Feststellung auf eine Benachteiligung von Schulen in privater Trägerschaft bezugnehmend auf die Vergabe von Fördermittel durch das Land M-V im Gebiet Vorpommern-Rügen wurden nicht durchgeführt.
8. Der Kreis ist verantwortlich für die Verteilung von Landesmitteln im Landkreis, beispielsweise beim aktuellen Schulbauprogramm. Ist geplant, aufgrund der erkannten Relevanz aller oder einzelner Schulen in privater Trägerschaft im Landkreis, zu den Förderkriterien des Landes Einspruch zu erheben oder die Förderkriterien des Landes eigenmächtig anzupassen?
9. Wenn ja, gedenkt der Landkreis dies gegenüber dem Land M-V anzuzeigen? Solche Untersuchungen wurden nicht durchgeführt.
Der Landkreis Vorpommern-Rügen sieht nicht vor Einspruch zu erheben bzw. eigenmächtig die Förderkriterien des Landes M-V anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Kerth
Landrat