Anfrage: Jugendhilfeplan

1. Wie ist der Stand der Umsetzung eines Jugendhilfeplans gemäß §80 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII für den Landkreis Vorpommern-Rügen?

Jugendhilfeplanung beinhaltet komplexe, zeitlich aufwendige Planungs- und Abstimmungsprozesse. Das Konzept für die Jugendhilfeplanung für den Landkreis Vorpommern-Rügen trägt diesen Prozessen im Sinne des § 80 SGB VIII Rechnung. Es wurde im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und besprochen. Mit der Gründung der vier Planungsgruppen konnte eine regelmäßige und strukturierte Beteiligungs- und Kommunikationsstruktur ermöglicht werden.

Wichtige Schritte der strategischen Jugendhilfeplanung sind mit der detaillierten Bestandsaufnahme aller Leistungsfelder und umfangreichen Bedarfsanalysen durch den Jugendhilfeplaner erfolgt. Die Erfassung und Auswertung quantitativ relevanter Daten soll kontinuierlich stattfinden. Die zielgruppenorientierten Erhebungsmethoden (Adressaten- und Expertenbefragungen) zur Bedarfsermittlung wurde in den Planungsgruppen erarbeitet. Die Daten zur Bedarfsermittlung wurde in den Planungsgruppen bereits vorgestellt und diskutiert. Als nächster wichtiger Schritt sind die Leitziele zu formulieren und Maßnahmen abzuleiten.

Leider verzögert sich aus personellen Gründen dieser Prozess aktuell. Der Jugendhilfeausschuss wurde mehrfach zur Situation informiert. Die Verwaltung arbeitet hier an einer Lösung. Für den weiteren Planungsprozess ist es zukünftig angedacht wieder stärker die verfügbaren Vernetzungen der unterschiedlichen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe zu nutzen. Die vorhandene Struktur der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII bietet die Chance, Arbeitsebenen zu bündeln und sozialräumlich relevante Themen der Kinder- und Jugendhilfe auf Grundlage der Bedarfsanalyse zu diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Kerth
Landrat