Anfrage: Nachpflanzung von Alleebäumen an Kreis- und Gemeindestraßen

Am 12.Februar 2024 reichten wir folgende Anfrage ein.

Begründung:

Die Umweltschutzorganisation BUND hat erklärt, dass der Verlust von Alleebäumen vor allem in den sechs Landkreisen in den vergangenen zehn Jahren bei weitem nicht durch Neuanpflanzungen kompensiert wurde. Es habe sich in den Landkreisen insgesamt ein Defizit von 6600 Bäumen aufgebaut.

Grundsätzlich hätten Alleebäume an Straßen einen schwierigen Standort durch den Ein- trag von Salz im Winter und Schwermetallen und Abrieb vom Autoverkehr. Vor allem das Salz mache den Bäumen zu schaffen.

Der BUND plädiere deshalb für einen vernünftigen und angepassten Winterdienst an Al- leen, bei dem gegebenenfalls nur auf höher gelegenen, unübersichtlichen Kreuzungen o- der an Straßenanstiegen Salz gestreut werde und man ansonsten nur Schnee schiebe.

Die Antworten des Landrates sind direkt mit eingefügt.

1. Wie stellt sich die Bilanz der Alleebaumverluste und der Nachpflanzungen von Alleebäumen in den letzten 10 Jahren dar?

2. Wie stellt sich diese Bilanz dar, wenn man bei einer Zählung nur die Straßen berücksichtigt, die originär in der Verantwortung des Landkreises liegen?

Die Kreisverwaltung führt eine Übersicht über die Kreisstraßen im Landkreis Vorpommern-Rügen. Die Bilanzierung Fällung/Pflanzung basiert auf Zuarbeiten durch die jeweiligen Straßenmeistereien. In der Bilanzierung sind nicht die Fällungen/Pflanzungen enthalten, die durch die Investitionsmaßnahmen ausgelöst worden sind. Bezogen auf die Jahre 2016 – 2022 existiert ein Pflanzschuld von insgesamt 400 Stück Bäumen, für den Bereich Rügen sind es 112 Stück Bäume und für den Bereich Festland sind es 288 Stück Bäume. Der Landkreis Vorpommern Rügen ist bestrebt, die Pflanzschuld zu reduzieren. Schwierig erweist sich dabei, dass die Straßengrundstücke (Eigentum des Landkreises) oft nicht die erforderlichen Breiten aufweisen um die Pflanzungen regelkonform umzusetzen. Auch die Belange der Grenznachbarn hinsichtlich der Abstandsflächen zu den Bäumen sind zu berücksichtigen und erweisen sich oft als schwierig.

3. Nach welchen Kriterien erfolgt im Rahmen des Winterdienstes der Einsatz von Streusalz und welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zum Verzicht oder zur Reduzierung von Salz?

Die ausgebrachte Streusalzmenge wird über mehrere Faktoren bestimmt. Für den derzeitigen Fahrbahnzustand werden Daten von installierten Wetterstationen im näheren Umkreis der jeweiligen Straßenmeisterei verwendet. Diese Stationen zeigen den aktuellen Zustand der Fahrbahn und berechnen die restliche Wirkungsdauer des ausgebrachten Streumittels. Für die perspektivische Planung werden die Daten des Deutschen Wetterdienstes genutzt. Durch die Informationen kann abgeschätzt werden ob mehr oder weniger Streumittel benötigt wird. Ein Ausbringen von Streumittel vor einem Schnee- bzw. Frostereignis ist viel effektiver, als ein nachträglicher Einsatz und verringert somit die benötigte Streumittelmenge. An Alleestraßen ist der Einsatz von Streumitteln notwendig. Durch die zumeist engen Platzverhältnisse ist es nötig die komplette Fahrbahnbreite nutzen zu können. Es muss mit schlechteren Sichtverhältnissen und gegebenenfalls Ausweichstellen gerechnet werden, die unbedingt verkehrssicher gehalten werden müssen. Eine Reduzierung der Streumittelmenge ist technisch nicht sinnvoll. Derzeitig wird mit den vorhandenen Daten immer das Mindestmaß an Streumittel ausgebracht, um wirtschaftlich und möglichst umweltschonend zu arbeiten. In Deutschland besteht nicht die Möglichkeit, wie in Skandinavischen Ländern eine festgefahrene Schneedecke über die Wintermonate zu tolerieren. Der Frost-Tau-Wechsel findet oftmals Tageweise statt, wodurch es nicht möglich ist eine geschlossene Schneedecke über Monate zu befahren. Dementsprechend ist der Einsatz von angepassten Verkehrsmitteln durch Schneeketten oder dergleichen nicht möglich.