1. Am 26. Mai 2024 wurde die Kreisverwaltung per Mail auf die Schäden durch Pestizide (Herbizide) an den Straßenbäumen (Linden) an der Kreisstraße NVP 15 in Sievertshagen bis Papenhagen aufmerksam gemacht. Ist die Kreisverwaltung diesem Hinweis nachgegangen und wie wird die Schädigung der kreiseigenen Bäume seitens
der Kreisverwaltung eingeschätzt?
Am 23. Mai 2024 erfolgte durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF) eine Vor-Ort Kontrolle zur Feststellung der Symptome auf den betreffenden Flächen. Ebenfalls erfolgte am 28. Mai 2024 eine Kontrolle der Einhaltung der zulassungsbedingten Auflagen beim Einsatz clomazonehaltiger Herbizide. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Anwendungsbestimmungen zur Einbringung des Herbizids eingehalten wurden und somit kein Verstoß gegen die pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften vorlag. Durch die Naturschutzbehörde des Landkreises, als Fachüberwachungsbehörde erfolgte am 8. August 2024 eine Vor-Ort-Kontrolle mit der Einschätzung, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der Alleebäume erfolgte.
2. Welche Maßnahmen plant die Kreisverwaltung zum Schutz der kreiseigenen Bäume angesichts der bereits hohen Baumschuld im Kreis?
Durch jährliche Baumkontrollen an den Kreisstraßen wird der Zustand der Bäume optisch auf Auffälligkeiten dokumentiert und es werden geeignete Maßnahmen zum Schutz der
Bäume eingeleitet.
3. Wird der ausbringende Landwirt für die Schäden an den kreiseigenen Bäumen haften?
Der Landwirt hat die gesetzlichen Vorgaben zur Verbringung des Herbizides eingehalten. Ihm kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen. Lt. Einschätzung der Naturschutzbehörde
des Landkreises Vorpommern-Rügen liegt keine erhebliche Beeinträchtigung der Alleebäume vor. Somit lässt sich kein Schaden beziffern, der geltend gemacht werden könnte.
4. Welche Maßnahmen kann die Kreisverwaltung einleiten, damit künftige Schädigungen an Alleebäumen durch das Ausbringen von sogenannten Pflanzenschutzmitteln vermieden werden?
Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat hier wenig Einflussmöglichkeiten. Im Verdachtsfall einer Schädigung der Alleebäume durch Herbizide kann der Landkreis das LALLF M-V hinzuziehen und die ordentliche Verbringung des Herbizides prüfen lassen. Zudem können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn sich ein Schaden beziffern lässt. Für einen generellen Schutz der Umwelt vor Pflanzenschutzmitteln bedarf es entsprechender politischer Entscheidungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Kerth
Landrat