Anfrage: Planungsstand eines Rufbussystems in Vorpommern-Rügen

Um den Umstieg auf klimafreundliche Verkehrssysteme auch auf dem Land zu ermöglichen sind Konzepte wie das Rufbussystem notwendig. Neben dem Klimaschutz ist der öffentliche Verkehr ein wichtiges Mittel um auch in der Fläche Mobilität für Jugendliche und Menschen ohne eigenes Kraftfahrzeug zu ermöglichen; um abgelegenere und dennoch so wichtige Kulturangebote zu stärken.

Deswegen haben wir dem Landrat folgende Fragen gestellt. Die Antworten aus der Kreisverwaltung sind für Euch gleich mit eingefügt.

  1. 1. Laut Ostsee-Zeitung vom 17. April 2024 sollen in diesem Jahr erste Gebiete in Vorpommern-Rügen durch ein Rufbussystem erschlossen werden.
    a) Um welche Gebiete handelt es sich hier konkret?Das erste Rufbusgebiet ist südöstlich von Grimmen verortet.

    b) Ab wann genau werden die Rufbuslinien für die Bürgerinnen nutzbar sein?

    Das erste Rufbusgebiet wird voraussichtlich zum 1. Juni 2024 in Betrieb genommen.

    c) Wo wird der Planungsstand und der Kontakt zu den Rufbuslinien für Bürgerinnen in Vorpommern-Rügen kommuniziert?

    Die Bürger/innen sowie die Presse werden im Vorfeld der Inbetriebnahme des ersten Rufbusgebietes über die weiteren Pläne und Umsetzungsschritte durch die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbh (VVR) informiert.

    2. Ab 2026 soll das Rufbussystem flächendeckend in Vorpommern-Rügen stehen. Wie sieht der aktuelle Planungsstand dieses Vorhabens aus?

    Es ist weder Ansinnen des Landes M-V noch des Landkreises Vorpommern-Rügen einen flächendeckenden Rufbus einzuführen. Vielmehr ist es das Ziel, ein flächendeckendes ÖPNV-Grundangebot zu schaffen und dort wo es im Fahrplanangebot Lücken gibt fahrplanbasiert einen Rufbus einzusetzen. Somit soll flächendeckend mindestens ein Zwei-Stunden-Takt erreicht werden. Gebiete in denen der Takt bereits höher ist, benötigen kein zusätzliches Rufbusangebot. Die notwendigen Planungen dafür werden rechtzeitig abgeschlossen sein. Die jeweiligen Umsetzungsschritte hängen von den finanziellen und personellen Ressourcen ab.

    3. Die Finanzierung des Rufbussystems ist unbekannt.

    a) Welche Fördermittelsummen konnte der Landkreis in den Jahren 2023 und 2024 aus der Landesbezuschussung für das Rufbussystem in Vorpommern-Rügen einwerben?

    In 2023 erhielt der Landkreis Vorpommern-Rügen einen Fördermittelbescheid entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land M-V (RufbusÖPNVRL) für die Einführung eines landkreiseigenen Rufbussystems. Da allerdings ein Änderungsbescheid über die Mittelübertragung nach 2024 noch ausstehend ist, konnten bislang keine Mittel abgerufen werden. Für 2024 ist die Antragstellung in der Bearbeitung. Über die Höhe der finalen Fördersummen können daher noch keine genauen Aussagen getroffen werden.

    b) Wie plant der Landkreis die Finanzierung möglicher zusätzlicher Kosten, die über die Fördersumme hinaus, etwa durch eine rege Nutzung des Rufbussystems, entstehen können?

    Der Auf- und Ausbau des Rufbussystems erfolgt in Abhängigkeit der verfügbaren finanziellen Eigenmittel des Landkreises entsprechend des jeweils beschlossenen bzw. zu beschließenden Wirtschaftsplanes und der personellen Ressourcen der VVR.

    c) Wie ist eine langfristige Finanzierung des Rufbussystems geplant?

    Dazu können zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen getätigt werden.

    d) Wird die Nutzung des Rufbussystems in Vorpommern-Rügen mit einem Deutschlandticket kostenlos sein?

    Nach derzeitigem Stand ermöglicht ein gültiges Deutschland-Ticket die Nutzung eines Rufbusses ohne zusätzliche Kosten.

    e) Welche Gesellschaft wird mit der Planung und Durchführung des Rufbussystems in Vorpommern-Rügen beauftragt?

    Das Rufbussystem ist Teil des öffentlichen Personennahverkehrs, daher ist die VVR mit der Planung der Rufbusgebiete und der Durchführung des Linienbedarfsverkehrs (nach Personenbeförderungsgesetz – § 44 PBefG) beauftragt. Die deckt sich mit dem derzeit gültigem öffentlichen Dienstleistungsauftrag, dem beschlossenen Nahverkehrsplan und den Planungen zur Direktvergabe der zukünftigen Nahverkehrsleistung.