Für alle, die sich vorab fragen, was genau Sozialplanung eigentlich ist. Hier eine kleine Definition:
Sozialplanung ist eine vorrangig kommunale Aufgabe, deren Grundlage § 1 SGB I (Sozialgesetzbuch Erstes Buch) bildet. Demzufolge sollen diejenigen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung gestellt werden, die zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit erforderlich sind. Ihre Funktion besteht darin, die kommunale Sozialpolitik durch geeignete Maßnahmen zu konkretisieren und spezifische Bevölkerungsgruppen in Bedarfslagen zu unterstützen.
—————————————————————————
Ihre Anfrage zur Sozialplanung im Landkreis Vorpommern-Rügen
Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Niehaus,
Sehr geehrte Frau Kindler,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf die in der Anfrage gestellten Fragen und beantworte diese nachfolgend.
1. Liegt eine aktuelle Sozialplanung für den Landkreis Vorpommern-Rügen vor?
Mit Stichtag 31. Dezember 2023 ist eine fortgeschriebene integrierte Pflegesozialplanung im Erarbeitungsprozess.
2. Wenn ja, wo kann diese eingesehen werden? Ist diese den Trägern im Bereich der Sozialhilfe und -teilhabe bekannt?
Die fortgeschriebene kommunale Pflegesozialplanung wird auf der Homepage des Landkreises Vorpommern-Rügen veröffentlicht. Die Leistungserbringer im Bereich der ambulanten, teil- und stationären Pflege werden über die Veröffentlichung informiert. Die Pflegesozialplanung mit dem Berichtszeitraum 2019 bis 2023 finden Sie in der Rubrik Soziales/Rund-um- die-Pflege auf der Homepage (www.lk-vr.de) des Landkreises.
3. Wenn nein, warum gibt es keine Sozialplanung? Wir bitten um Nennung von Gründen!
Wird es langfristig eine Sozialplanung geben? Ab wann ist damit zu rechnen?
Zur Beantwortung der Frage verweisen wir auf die Beantwortung in der Frage 1.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Kerth
Landrat