Anfrage zu Leistungen für Bildung und Teilhabe und Anspruch auf Kinderzuschlag im LK VR

1. Wie hoch ist die Anzahl der Kinderzuschlagsberechtigten Haushalte im Landkreis
Vorpommern-Rügen seit 2018 (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Haushaltsgröße, Alter
der Kinder, Rechtskreis)?

Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse gewährt. Etwaige Daten dazu werden beim
Landkreis nicht gehalten.
a) Wie viele Haushalte haben Anspruch den Kinderzuschlag zu beziehen, rufen die Mit-
tel jedoch nicht ab?
Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse gewährt. Etwaige Daten dazu werden beim
Landkreis nicht gehalten.

2. Wie hoch ist die prozentuale und absolute Inanspruchnahme der zu BuT-Leistungen
berechtigten Haushalte im Landkreis Vorpommern-Rügen seit 2018 im Verhältnis zur
Gesamtbevölkerung (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Haushaltsgröße, Alter der Kin-
der, Rechtskreis)?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistun-
gen für Bildung und Teilhabe, wenn ihre Eltern oder sie selbst eine Sozialleistung (Bürgergeld,
Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld etc.) beziehen. Es handelt sich um Individualansprüche,
die beim Landkreis Vorpommern-Rügen auch nur so statistisch erfasst sind. Für die Bewilli-
gung dieser Leistungen spielt der Haushalt und die Haushaltsgröße überhaupt keine Rolle.
Auskunft darüber kann ggf. der jeweilige Sozialleistungsträger erteilen.
a) Wie viele Haushalte haben Anspruch BuT-Leistungen zu beziehen, rufen die Mittel je-
doch nicht ab?
Für die Beantwortung dieser Frage müssten Informationen von den Trägern der Sozialleistun-
gen zusammengetragen werden. Im Landkreis Vorpommern-Rügen werden Leistungen für Bil-
dung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nur auf Antrag und unter
Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides gewährt. Damit sind nicht alle potenziellen
Leistungsberechtigten und auch nicht der gesamte Haushalt erfasst.
b) Wie viel Prozent der Anspruchsberechtigten Eltern bzw. Elternteile sind erwerbstä-
tig (bitte nach Erwerbslosigkeit, Voll- und Teilzeit getrennt ausweisen)?
Diese Frage muss an die Träger der Sozialleistungen gerichtet werden, die zu BuT-Leistungen
berechtigen. Das Einkommen ist Voraussetzung für die Gewährung dieser Leistungen und
spielt für die BuT-Leistung selbst nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Schwellenhaushalten) eine
Rolle. Die Daten werden deshalb im Landkreis Vorpommern-Rügen nur in den Ausnahmefällen
erfasst.

3. Wie viele Mittel hat der Landkreis Vorpommern-Rügen seit 2018 für das Bildungs-
und Teilhabepaket bekommen (bitte aufschlüsseln nach Jahr, kreisfreien Städten
und Gemeinden)?

Weitere Aufschlüsselungen sind statistisch nicht erfasst.

4. Hat der Landkreis Vorpommern-Rügen Erkenntnisse darüber, wie viele Haushalte,
die geringfügig über der Leistungsberechtigung liegen, Anspruch auf BuT-Leistungen
haben könnten, sie aber nicht geltend machen?

Eine sogenannte Schwellenhaushaltsberechnung wird durchgeführt, sofern durch Antragstel-
lung ein solcher Fall bekannt wird.

5. Wie informiert der Landkreis Vorpommern-Rügen Familien, die eine Leistungsableh-
nung wegen einer geringfügigen Überschreitung des leistungsrechtlichen Bedarfes er-
halten, darüber, dass sie ggf. bei einem höheren Bedarf (z.B. Klassenfahrt, außer-
schulische Lernförderung oder persönlichem Schulbedarf) trotzdem Anspruch auf
BuT-Leistungen haben können?

Diese Information kann nur der Sozialleistungsträger der Transferleistung geben, der den ent-
sprechenden Antrag ablehnt (EB Jobcenter, Wohngeldstellen bei den Kommunen etc.) Der
Landkreis hat keine Kenntnis darüber, wie und ob entsprechende Aufklärung erfolgt.

6. Welche durchschnittlichen Kosten erheben die Schulen im Landkreis Vorpommern-Rü-
gen für Klassen- und Abschlussfahrten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2018,
Schularten)?

Es gab folgende Durchschnittskosten für Klassen- und Abschlussfahrten im Bereich Bildung und
Teilhabe. Schularten spielen bei der Bewilligung keine Rolle und werden deshalb statistisch
nicht erfasst.

a) Wie viele Anträge gingen nach Kenntnis des Landkreises Vorpommern-Rügen für die
Kostenübernahme nach BuT-Leistung ein?

Beim Landkreis Vorpommern-Rügen wurde das Antragsaufkommen für Klassenfahrten ab 2019
wie folgt statistisch erfasst. Es wird nicht nach Bewilligung und Ablehnung unterschieden.

b) Wie viele davon wurden positiv beschieden?
Dazu gibt es keine statistischen Erhebungen.

7. Wie viele Anträge auf angemessene außerschulische Lernförderung nach BuT-Leis-
tung gingen im Landkreis Vorpommern-Rügen ein (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren
seit 2018, Schularten)?

Beim Landkreis Vorpommern-Rügen wurde das Antragsaufkommen für Lernförderung ab 2019
wie folgt statistisch erfasst. Es wird nicht nach Bewilligung und Ablehnung unterschieden.

a. Wie viele davon wurden positiv beschieden?
Dazu gibt es keine statistischen Erhebungen.

b) Wie hoch war der Gesamtaufwand für diese Leistung in den Jahren seit 2018?

8. Wie viele Anträge gingen im Landkreis Vorpommern-Rügen zur finanziellen Unter-
stützung der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung nach BuT-
Leistung ein (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2018, Schularten, kreisfreien
Städten und Gemeinden)?

Beim Landkreis Vorpommern-Rügen wurde das Antragsaufkommen für Mittagsverpflegung ab
2019 wie folgt statistisch erfasst. Es wird nicht nach Bewilligung und Ablehnung unterschie-
den. Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben,
erhalten einen Zuschuss für die Kosten der Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertages-
stätte, Hort oder bei der Tagespflegeperson. Die Schulart ist nicht relevant und wird deshalb
statistisch nicht erfasst.

a. Wie viele davon wurden positiv beschieden?

Dazu gibt es keine statistischen Erhebungen.

9. Welche Maßnahmen hat der Landkreis Vorpommern-Rügen ergriffen, um die Familien
darin zu unterstützen, die Mittel des Kinderzuschlags sowie des Bildungs- und Teil-
habepaketes vollständig abzurufen?

Auskunft zum Kinderzuschlag kann die Familienkasse erteilen.
Der Landkreis Vorpommer-Rügen hat das Antragsverfahren einfach gestaltet, indem alle mög-
lichen Leistungen für Bildung und Teilhabe mit einem Antrag, der auch online zur Verfügung
steht, beantragt werden können. Es gab eine Schnittstelle zum Programm des Jobcenters, so
dass die erforderlichen Leistungsbescheide dort abgerufen werden konnten. Die Fälle aus dem
Rechtskreis Asyl und SGB XII werden im Fachverfahren der beiden Leistungsarten direkt bear-
beitet und beschieden. Somit entfallen aufwendige Anforderungen von Unterlagen und Fall-
eingaben. Der Landkreis Vorpommern-Rügen nimmt die Anträge direkt im Eingangsbereich des
Landkreises an allen 4 Standorten im Bürgerservice entgegen und berät unverzüglich. Es ist
kein separater Termin in einem Fachamt erforderlich. Nachfragen per Telefon werden größ-
tenteils von den Mitarbeitern der Telefonie direkt beantwortet, da diese geschult Zugriff auf
die Akten haben.

a) Welche Maßnahmen plant der Landkreis Vorpommern-Rügen in den kommenden Jah-
ren, um die Familien darin zu unterstützen, die Mittel des Kinderzuschlags und des
Bildungs- und Teilhabepaketes vollständig abzurufen?
Auskunft zum Kinderzuschlag kann die Familienkasse erteilen.
Für das kommende Jahr ist vorgesehen, dass die Fälle aus dem Leistungsbereich des SGB II
(Bürgergeld) auch direkt vom Jobcenter und damit aus der angelegten Leistungsakte heraus
und durch den persönlichen Ansprechpartner des Eigenbetriebes „Jobcenter Vorpommern-Rü-
gen“ (EB JC) vor Ort bewilligt werden.
Somit kann auch die Beratung der Schwellenhaushalte für den Bereich besser erfolgen. Es ist
davon auszugehen, dass durch den Zugriff auf alle Leistungsberechtigen im SGB II im EB JC
auch Haushalte Zugang zu den Leistungen erhalten, die bisher noch kleine Leistungen bean-
tragt haben.

b. Welche Unterstützung wünscht sich der Landkreis Vorpommern-Rügen durch den
Bund oder das Land, um möglichst alle anspruchsberechtigten Familien zu erreichen?
Preisverhandlungen mit Leistungsanbietern zum Beispiel für Lernförderung gestalten sich oft
schwer. Der gleiche Leistungsanbieter verhandelt u. U. auch zeitgleich mit anderen Landkrei-
sen. Hier kann das Land zentral und verbindlich die Verhandlungen übernehmen und erhält
somit auch Kontrolle über den Markt, die Durchschnittspreise und evtl. Obergrenzen als zu-
künftige Richtwerte für M-V.