Anfrage zum Schutz der Alleen in VR

Die Begründung für unsere Anfrage:

Die Datenerhebung des BUND MV identifizieren für Landkreis Vorpommern-Rügen ein drastisches Defizit zwischen der Fällung von Alleebäumen und den entsprechenden Anpflanzungen. Es ist von öffentlichem Interesse, die Hintergründe dazu ebenso zu erfahren wie auch Auskunft zu den Planungen und Maßnahmen zu erlangen, dieses Defizit zu beseitigen.

In den Antworten der Kreisverwaltung auf mehrere Anfragen zur Bilanzierung der Fällungen und Neuan- pflanzungen von Alleebäumen im Landkreis Vorpommern-Rügen wird deutlich, mit welchen Schwierigkei- ten Neuanpflanzungen verbunden sind. Gleichzeitig ist die Bilanz für unseren Landkreis im Vergleich zu an- deren Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern überproportional negativ. In den Jahren 2020 – 2024 ste- hen den 1022 Fällungen von Alleebäumen nur 185 Neuanpflanzungen gegenüber.

  1. Aus welchen Gründen schneidet der Landkreis Vorpommern-Rügen im Vergleich zu anderen Landkreisen so negativ ab?
    Dies kann nicht beurteilt werden, da keine Zahlen zum genannten Vergleich vorliegen oder aber Statistiken hinsichtlich eines Rankings zwischen den verschiedenen Landkreisen geführt werden. Ebenfalls wird angenommen, dass es sich bei den angegebenen Zahlen um Fällungen im Zuge der Verkehrssicherungspflicht handelt, wo es von Jahr zu Jahr zu unterschiedlichen starken Fällzahlen kommt. Denkbar ist, das andere Landkreise finanziell besser aufgestellt sind oder aber andere Rahmenbedingung / Möglichkeiten haben was z. B. den Grunderwerb für Neupflanzungen an Kreisstraßen betrifft.
  2. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat um dieses überdurchschnittliche Defizit auszugleichen?

Das o. g. Defizit ist bekannt, weshalb bereits in der Haushaltsplanung 2026 und den folgenden Haushaltsjahren Aufwandsgelder zur Minderung des Defizites, z. B. in Form von Realpflanzungen oder mittels Einzahlung in den Alleenfonds M-V, geplant wurden.

  1. Welche konkreten Maßnahmen sind in 2025 umgesetzt und in 2026 ff. vorgesehen, um dieses überdurchschnittliche Defizit abzubauen und mindestens für einen Ausgleich der Bilanz zwischen Fällungen und Anpflanzungen zu sorgen?

In 2025 war es geplant am Ende des Haushaltsjahres mögliche Reste im Aufwandsbereich für die Minimierung des Defizits mittels Einzahlung in den Alleenfonds M-V aufzuwenden. Aufgrund von Einsparvorgaben in 2025 wurden Mittel im nicht geringeren Umfang gestrichen / gesperrt, sodass am Jahresende keine Mittel mehr zur Verfügung standen. In 2026 soll mittels den unter Punkt 2 bereits erwähnten, geplanten Mitteln, nach Haushaltsfreigabe 2026 begonnen werden dem Defizit zu begegnen und dies kontinuierlich abzubauen.

  1. Welche konkreten Projekte laufen aktuell?
    Aktuelle laufen keine Projekte, da keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Angesichts dieses massiven Defizits zwischen Fällungen und Anpflanzungen stellt sich die Frage, ob bisher als Allee eingestufte Straßen und Wege noch den Schutzstatus als Allee, bzw. geschützter Landschaftsbestandteil genießen.
  2. Angesichts dieses massiven Defizits zwischen Fällungen und Anpflanzungen stellt sich die Frage, ob bisher als Allee eingestufte Straßen und Wege noch den Schutzstatus als Allee, bzw. geschützter Landschaftsbe- standteil genießen.Nach welchen Kriterien wird eine Allee als solche eingestuft?
    Die Definition einer Allee ist dem Alleenerlass (AlErl M-V) zu entnehmen. Dort ist unter Punkt 3 folgendes geregelt: „Einseitig mehr als drei Straßenbäume pro 100 Meter bilden eine Baumreihe im Sinne dieses Erlasses. Beidseitig an Straßen gegenüberliegenden Baumreihen bilden eine Allee im Sinne dieses Erlasses.“
  1. Wie viele ursprünglich als Allee eingestufte Straßen und Wege haben in Vorpommern Rügen seit 2011 diesen Schutzstatus verloren?

Hierzu ist aktuell kein Fall bekannt.

7. Für welche Alleen droht der Verlust der Einstufung als Allee?
Hierzu ist aktuell kein Fall bekannt.

  1. Was beabsichtigt Landkreis der, um dem Verlust des Schutzstatus als Allee zu begegnen?

Da keine Fälle bekannt sind, kann nicht konkret geantwortet werden. Allgemein kann gesagt werden, dass, wenn Neupflanzungen erfolgen, im Allgemeinen darauf geachtet wird, dass diese so erfolgen, dass der Alleencharakter gestärkt wird.

9. An welchen als Allee eingestuften Kreisstraßen gibt es den größten Handlungsbedarf?
Dies kann pauschal nicht beantwortet werden, da keine Fälle hinsichtlich eines möglichen Statusverlustes bekannt sind.

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