Anfrage zur UN-Behindertenrechtskonvention

1. a) Welche Maßnahmen werden vorrangig umgesetzt, und gibt es hierzu einen detaillierten Zeitplan?

Die Sollbestimmung des Aktions- und Maßnahmenplans für die Konzeption des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Umsetzung der UN – Behindertenkonvention ist für den Zeitraum September 2024 bis September 2029 festgelegt. Dieser entspricht der Wahlperiode der Kreistagsabgeordneten. Innerhalb des Maßnahmenplans gibt es keine Priorisierung. Eine Evaluierung ist zum Ende des Maßnahmenzeitraumes vorgesehen.

b) Welche Mechanismen zur Sicherstellung der fristgerechten Umsetzung existieren?
Um eine fristgerechte Umsetzung sicherzustellen erfolgt ein regelmäßiger Austausch in den Leitungsrunden.

2. a) Wie werden Menschen mit Beeinträchtigungen neben der Schwerbehindertenvertretung des Landkreises aktiv in die Planung, Umsetzung und Evaluierung der Maßnahmen eingebunden?

Die Integrationsbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wirken aktiv z. B. durch Gespräche, Angebote von Sprechstunden und Beratungen für Hilfesuchende mit und werden im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Aufgaben des Landkreises frühzeitig beteiligt, so dass ihre Anregungen, Vorschläge oder sonstige Stellungnahmen zu Belangen behinderter Menschen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden können.

b) Welche konkreten Beteiligungsformate (z. B. Workshops, regelmäßige Konsultationen) sind für Betroffene und deren Interessenvertretungen geplant?

Die Integrationsbeauftragt*innen nehmen in ihrer Aufgabenwahrnehmung die Funktion von Multiplikator*innen unter anderem in die LAG für Menschen mit Behinderungen wahr. Hier wirken sie aktiv mit. Für Betroffene sind sie Ansprechpartner und vertreten deren Interessen gegenüber der Verwaltung bzw. anderen Institutionen. Als eine Option wird es als sinnvoll angesehen, einen Stammtisch mit Interessenten zu etablieren, welcher sich 2x jährlich austauscht.

c) Werden lokale Organisationen und Verbände systematisch in die Umsetzung einbezogen, und wenn ja, wie?

d) Wie wird Feedback von Betroffenen und Interessensgruppen in die Maßnahmen integriert, und sind regelmäßige Austauschformate vorgesehen?

Als Aufgabe der Kreisverwaltung erfolgt hierzu ein regelmäßiger Austausch mit Kollegen über die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG).

3. a) Wie wird sichergestellt, dass öffentliche Gebäude und Einrichtungen im Landkreis vollständig barrierefrei zugänglich sind.
Die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzung der Verwaltungsgebäude, Schulen, Gymnasien, Bildungszentren etc. des Landkreises ist weitestgehend gewährleistet. Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement des Landkreises. Die Integrationsbeauftragt*innen werden in die Besichtigung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen im Eigentum des Landkreises Vorpommern-Rügen einbezogen, ggf. notwendige Maßnahmen werden festgelegt, protokolliert und umgesetzt. Die Beteiligung der Behindertenbeauftragt*innen erfolgt soweit möglich bereits in frühen Planungsphasen und vor Bewilligung des Bauantrages. Als Träger öffentlicher Belange werden sie frühzeitig beteiligt. Die Verwaltung des Landkreises als auch das Bauordnungsamt weisen öffentliche Bauherren wie auch Privatinvestoren mit Nachdruck auf das Thema barrierefreies Bauen hin und bewerben diese Vorschriften.

b) Neben den im Plan genannten Maßnahmen zu Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs: Wie wird die Barrierefreiheit aller Verkehrsinfrastrukturen (z. B. Gehwege, Bahnhöfe, Parkplätze)  systematisch erfasst und umgesetzt?
Die Planungshoheit zur Umsetzung der Barrierefreiheit aller Verkehrsinfrastrukturen wie z. B. Gehwege, Bahnhöfe obliegt nicht dem Landkreis Vorpommern-Rügen. Zuständig sind hier u. a. die Gemeinden, der Bund oder auch private oder öffentliche Träger (z. B. Parkplätze). Auch gelten gesetzliche Bestimmungen wie z. B. das Baurecht.

c) Sind spezifische Förderprogramme oder Kooperationen mit anderen Trägern vorgesehen, um barrierefreie Anpassungen in der gesamten Region zu beschleunigen?

Förderprogramme seitens des Landesförderinstituts M-V vorgehalten. Diese können durch die Bauherren beantragt und genutzt werden. Die Verwaltung des Landkreises als auch das Bauordnungsamt weisen öffentliche Bauherren wie auch Privatinvestoren mit Nachdruck auf das Thema barrierefreies Bauen hin und bewerben diese Vorschriften.

d) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards bei Neubauten oder Renovierungen sicherzustellen?

Das zuständige Bauamt beteiligt die Behindertenbeauftragt*innen im Rahmen des Antragverfahrens als Träger öffentlicher Belange. Hier werden entsprechende Hinweise und Anregungen gegeben. Die Letztentscheidung trifft die Behörde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens.

e) Der Maßnahmenplan nennt die Notwendigkeit barrierefreier Websites und Verwaltungsportale. Wie wird deren Umsetzung konkret sichergestellt, und gibt es bereits Fristen oder Verantwortlichkeiten?

f) Neben der Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache: Sind weitere Formate (z.B. Vorlesefunktionen, Kontraeinstellungen) geplant um digitale Angebote für alle zugänglich zu machen?
g) Gibt es eine Strategie zur Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeiter/innen, die für digitale Barrierefreiheit in der Verwaltung zuständig sind?
h) Sind Pilotprojekte oder Kooperationen mit spezialisierten Organisationen geplant, um innovative Lösungen für digitale Barrierefreiheit umzusetzen?

Um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Informationen zu ermöglichen, wird daran gearbeitet, die Homepage des Landkreises Vorpommern-Rügen barrierefrei zu gestalten. Einige Funktionen bieten heute bereits Unterstützung bei der Anwendung. Um die Nutzerfreundlichkeit zu optimieren und zu verbessern, werden verstärkt Anstrengungen unternommen, dies zu realisieren. Hier sind die Fachdienste im Rahmen der Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes angehalten entsprechende barrierefreie Zugänge zu entwickeln und zu etablieren. Erste Maßnahmen wie z. B. Umsetzung der leichten Sprache im Rahmen des Integrierten Teilhabeplanes der EGH sind angedacht. Die Behindertenbeauftragt*innen stehen hier den Fachdiensten im Rahmen der Multiplikator*innenfunktion beratend zur Seite.

i) Wie wird die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit digitaler Angebote evaluiert und langfristig sichergestellt?

Durch die Integrationsbeauftragt*innen werden regemäßig Testanrufe getätigt und entsprechende Rückmeldungen in die Verwaltung gegeben. Auch spiegeln Sie im Rahmen ihrer Beratungsfunktion ihnen bekannte Hinweise von Bürger*innen regelmäßig zurück.

4. a) Wie wird die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen sichergestellt?
b) Sind Fördermittel oder externe Finanzierungsquellen eingeplant, und wie werden diese genutzt?

Notwendige und angemessene Haushaltsmittel, die für Maßnahmen der Kreisverwaltung erforderlich sind, werden in Umsetzung der Maßnahmen durch die jeweiligen Fachdienste geplant.

5. a) Wer ist konkret im Landkreis für die Koordination und Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich?

b) Ist die Einrichtung einer zentralen Personalstelle oder einer koordinierenden Position vorgesehen. Um die Umsetzung zu gewährleisten?

c) Falls noch keine solche stelle besteht: Wie wird aktuell sichergestellt, dass die Umsetzung koordiniert erfolgt?

Für die Umsetzung der Maßnahmen zeichnen sich die jeweiligen Fachdienste verantwortlich. Ihnen stetig beratend zur Seite stehen die beiden für den Landkreis ehrenamtlich tätigen Integrationsbeauftragt*innen für Menschen mit Behinderung. Die Fachdienste informieren in regelmäßigen Abständen die Leitungsebene. Die strategische Zielrichtung gibt der durch den Kreistag beschlossenen Maßnahmenplan vor. Der vorliegende Maßnahmenplan ist als ein Handlungskonzept zu verstehen, welches sich in stetiger Anpassung befindet und dementsprechend fortzuschreiben ist.
Auf Grundlage dieses Konzeptes handeln die Fachdienste und gestalten die entsprechenden Maßnahmen. Die Evaluierung erfolgt entsprechend des Maßnahmenplanes durch den Kreistag
Ende des Planungszeitraumes.

6. a) Gibt es Pläne zur Schaffung dauerhafter Strukturen, die die UN-BRK langfristig im Landkreis verankern?
Die UN-BRK ist in der Bundesrepublik geltendes Recht und muss dementsprechend umgesetzt werden. Der im Kreistag verabschiedete Aktions-und Maßnahmenplan ist Ausdruck dafür, dass die UN -BRK entsprechend verankert wird.

7. a) Wie wird die Bevölkerung über den Maßnahmenplan und dessen Fortschritt informiert?

Zum einen wurde der Maßnahmenplan auf dem Kreistag öffentlich verabschiedet. Er ist der Öffentlichkeit über die Internetseite des Landkreises zugänglich. Durch die Integrationsbeauftragt*innen wird der Maßnahmenplan ebenfalls an die Bürger*innen transparent gemacht. Die erfolgt über Gespräche, LAG, Beratungen, Sprechstunden u. a.

b) Gibt es geplante Kampagnen oder Veranstaltungen zur Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen?

Die vorhandenen Gelder werden nicht in Kampagnen bzw. Veranstaltungen gesteckt, diese werden konkret für Maßnahmen eingesetzt. Die Veranstaltungen werden durch Behindertenverbände durchgeführt.

8. a) Welche konkreten Indikatoren werden genutzt, um Fortschritte zu bewerten?
b) Wie häufig werden Fortschrittsberichte erstellt, und sind diese öffentlich einsehbar?

Die Bewertung erfolgt durch die Zufriedenheit der Bevölkerung. Die Herstellung eines messbaren Indikators ist schwierig. Hier spielt die Rückmeldung der abgehaltenen Bürgersprechstunden eine große Rolle. Die Integrationsbeauftragten des Landkreises Vorpommern-Rügen erhalten viele Anrufe, die zu jeder Tageszeit möglich sind und sind das sogenannte „Auffangbecken“. Es erfolgt zweimal im Jahr ein Austausch mit dem Bürgerbeauftragten des Landes M-V und die stetige Rückkopplung in den Landkreis.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Kerth
Landrat