Antrag: Finanzierung von Frauenschutzhäusern

Diesen Antrag, den wir im Kreistag am 27. Mai 24 eingereicht haben, wurde mehrheitlich zugestimmt. Der Landrat ist mit der Umsetzung beauftragt.

Beschlussvorschlag:page1image64477280 page1image64477904 page1image64476864page1image64477072

Der Landrat wird beauftragt, sich an die Bundesregierung zu wenden, um das im Koaliti- onsvertrag von 2021 angekündigte Beihilfegesetz, indem der Bund die Länder mit zusätzli- chen Mitteln zur Finanzierung von Schutzeinrichtungen für von Gewalt bedrohte Frauen und Kindern ausstatten will, einzufordern.

Darüber hinaus wird der Landrat beauftragt, sich an den Landkreistag MV zu wenden und diesen zu bitten, sich gegenüber der Bundesregierung ebenfalls für die entsprechende Umsetzung einzusetzen.

Begründung:

Im Rahmen der Beratungen zum Kreishaushalt 2024 beschloss der Kreistag eine leichte Erhöhung der Mittel für den Betrieb des Frauenschutzhauses in Stralsund. In der Debatte dazu wurde deutlich, dass auch der Bund in der Verantwortung der Mitfinanzierung steht.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene heißt es dazu: „Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen. Wir bauen das Hilfesystem entsprechend bedarfsgerecht aus. Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung.“

Die Landesregierung MV hat die Umsetzung dieses Punktes des Koalitionsvertrages bereits eingefordert. Auch seitens des Kreistages sollte die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, dieses wichtige Vorhaben einzufordern.

Der Landkreistag sollte als Vertretung der Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern einbezogen werden und ebenfalls in diese Richtung unterstützen.

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