Antrag: Mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Am 27. Mai stellten wir folgenden Antrag. Dieser wurde durch einen Verweisungsantrag der CDU nicht abgestimmt, sondern in den Jugenhilfeausschuss weitergereicht.

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt den Landrat damit, auf der Grundlage der neuen Kommunalver- fassung MV und des Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetzes MV Möglichkeiten und Re- gelungen zu einer umfassenderen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den kommunalen Gremien des Landkreises aufzuzeigen und Vorschläge zur Umsetzung, etwa in der Hauptsatzung oder der Geschäftsordnung des Landkreises, zu erarbeiten und dem Kreistag spätestens zu seiner konstituierenden Sitzung vorzulegen.

Begründung:

Seit dem 02.04.2024 gilt in Mecklenburg-Vorpommern das Kinder- und Jugendbeteili- gungsgesetz. Ziel ist die frühzeitige Einbindung der Kinder und Jugendlichen bei Entschei- dungen, die ihre Interessen betreffen.

Dabei sollen ausdrücklich kommunale Beteiligungsgremien einbezogen werden. Dies begrüßen wir und wollen diese Möglichkeit der eigenen und vor allem direkten Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen fördern.

Zur nächsten Wahlperiode greift die Novellierung der Kommunalverfassung. Über die entsprechend erforderlichen Änderungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung wird eine umfassendere Einbindung von Kindern und Jugendlichen möglich.