Die Alleen in VR brauchen Schutz

Wer durch Vorpommern-Rügenn fährt, dem begegnen zahlreiche Alleen. Sie sind wichtiger Teil einer Landschaft, die Einheimische wie auch Gäste als Natur-
und Lebensraum wahrnehmen und schätzen. Doch es ist nicht gut bestellt um unsere Alleen.
Seit 2011 haben die Landkreise rechtlich die Verantwortung für die Nachplanzungen der Alleen übernommen. Sie nehmen diese Aufgabe nur sehr unzureichend wahr, denn nachweislich standen bis 2024 den 19.477 Fällungen nur 11.614 Pflanzungen gegenüber. Vorpommern-Rügen ist dabei leider keine rühmliche Ausnahme. Im letzten erfassten Jahr 2024 fällt die Landkreisbilanz desaströs aus. 1.022 Fällungen standen nur 185 Neuanpflanzungen gegenüber. Dabei ist die rechtliche Lage klar definiert. Um den Alleenbestand zu sichern, müssen in ausreichendem Umfang Neuanpflanzungen
vorgenommen werden. Weiteres findet ihr auf der BUND-Website (https://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/).

 Quelle: BUND MV
 Quelle: BUND MV

Wir sind derzeit wieder mit einer Anfrageinitiative im Kreistag unterwegs, die auf einigen Antworten aus 2024 aufbauen. Unsere Anfrage aus 2024:

1. Wie stellt sich der Verlust an Alleenbäumen seit 2022 dar?
In Auswertung der Fällstatistik erfolgten in 2022 bis Ende 2023 449 Fällungen.

2. In welchem Umfang wurden seit 2022 Ersatzpflanzungen in Alleen vorgenommen? Wolagen hier Schwerpunkte?
Bezogen auf die Auswertung 2022 bis 2023 wurden 48 Alleebäume neu gepflanzt. Die Ersatzpflanzung von 25 Bäumen erfolgte im Bereich des Radweges an der NVP 11 und von 23 Bäumen an der RÜG 8.

3. Welche Ausbaupläne sind in den nächsten fünf Jahren für die Allen im Landkreis angedacht? Und wo sollen diese stattfinden?
Es gibt Voruntersuchungen im Bereich der NVP 9, Abzweig Nütschow-Brücke A 20 ca. 120 Bäume und im Bereich der NVP 13 Tribsees-Fäsekow ca. 190 Bäume zu pflanzen. In Vorbereitung ist weiterhin die Pflanzung von ca. 100 Bäumen im Bereich der RÜG 3 Breege-Dranske.

4. In welchem Umfang rechnet der Kreis mit Ersatzpflanzungen (planmäßig/unplanmäßig) in den nächsten fünf Jahren nach den Erfahrungen der Vorjahre?
Angenommen die Bautätigkeit in den nächsten fünf Jahren erfolgt qualitativ und quantitativ wie in den letzten beiden Jahren, rechnen wir mit einer Fällung von 107 Bäumen und einer Pflanzung von 405 Bäumen.

5. Wie plant die Kreisverwaltung die Schwierigkeiten in der Neupflanzung von Alleenbäumen an Straßen, die in der Verantwortung des Landkreises stehen, zu lösen?
Ein wesentlicher Hinderungsgrund ist der Grunderwerb für notwendige Pflanzungen. Eine Verkaufsbereitschaft besteht fast nicht. Ein Planfeststellungsverfahren mit anschließender Enteignung ist, nur zum Zweck von Baumpflanzungen, unverhältnismäßig. Dieses Problem lässt
sich nicht sinnvoll lösen.