1. Welche neuen Gefahrenpotenziale sind in Mukran und den umliegenden Gemeinden zu identifizieren?
Hier verweisen wir auf die Aufstellung und Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung der Kommune und die Sicherheitsbeurteilung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
2. Welche präventiven Maßnahmen liegen dabei in der Verantwortung des Landkreises?
Die Aufgaben des Landkreises ergeben sich aus denen des § 3 des Brandschutzgesetzes, insbesondere in der Beratung in allen Angelegenheiten des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung sowie bei der Ausrüstung der Feuerwehren zu fördern bzw. besondere Einsatzschwerpunkte zuzuweisen. Diesen Aufgaben kommen und kamen wir hierzu auch bisher nach. Bspw. haben wir die Stadt Sassnitz zur Ausstattung der Feuerwehr Sassnitz mit einem Feuerwehrboot umfassend beraten und werden hierbei auch die notwendige Förderung unterstützen. Weiterhin erfolgen bzw. erfolgten Abstimmungen zu den Alarm- und Ausrückordnungen der dortigen Feuerwehren hinsichtlich der Gefahrenabwehr am LNG-Terminal. Zudem wurden die Belange des Vorbeugenden Brandschutzes intensiv miteinander abgestimmt (Betreiber, Genehmigungsbehörde, Kommune, Brandschutzdienststelle etc.).
3. Wie wird die umliegende Bevölkerung im Notfall informiert?
Die Information der umliegenden Bevölkerung im Notfall erfolgt über das bundeseinheitliche System MOWAS. Dieses bietet verschiedene, skalierbare Warnstufen, bis hin zu Meldungen über Rundfunk und Fernsehgeräte. Ebenso werden, wie gerade beim bundesweiten Warntag im September getestet, die Sirenenwarnsysteme und das Cell-Broadcast-Warnsystem genutzt.
4. Ist eine Werksfeuerwehr eingerichtet oder wird diese noch eingerichtet?
Die Notwendigkeit einer Werksfeuerwehr besteht derzeit nicht.
5. Liegt dem Landkreis bereits ein Antrag auf Genehmigung einer Werksfeuerwehr vor und werden in diesem Verfahren auch die besonderen Ausstattungen für die Anforderungen durch das Terminal geprüft?
Dem Landkreis Vorpommern-Rügen liegt kein Antrag auf Genehmigung einer Werksfeuerwehr vor. Anträge auf Genehmigung einer Werksfeuerwehr erfolgen gemäß § 17 (2) Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V von der Gemeinde oder dem Betrieb an das Ministerium für Inneres und Europa (siehe auch unsere Antwort in der zweiten Anfrage).
6. Wie sieht die Löschwasserversorgung und sonstige notwendige Infrastruktur aus, die sich aus dem veränderten Gefahrenpotenzial ergibt?
Die Beurteilung der erforderlichen Löschwasserversorgung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes. Dieses wurde von der Firma ISBM GmbH mit dem Stand 9. Oktober 2023 erstellt. Betreffend der Löschwasserversorgung wird unter Punkt 6.2.2 davon ausgegangen, dass 96 m³ über zwei Stunden Löschwasser und einen zeitnahen Einsatz von mindestens vier Strahlrohren die Voraussetzung für eine wirksame Lösch- bzw. Kühlarbeiten zur Brandbekämpfung sind.
Derzeit sind im direkten Umfeld der Terminals vier Unterflurhydranten vorhanden, über die 60 m³ Löschwasser gefördert werden können. Auf dem gesamten Gelände des Hafen Mukran sind zudem 17 weitere Löschwasserentnahmestellen für die Feuerwehr vorhanden. Der natürlichen Gegebenheiten einer Anlage an einem Hafengelände geschuldet (nämlich ausreichend Wasser aus dem Hafenbecken unbegrenzt entnehmen zu können), kann definitiv unterstellt werden, dass ausreichend Löschwasser zur Verfügung steht.
7. Erfolgt eine erweiterte Rettungsdienst-/ Notarzt-Vorhaltung?
Die Vorhaltung des Rettungsdienstes / Notarztes erfolgt auf der Grundlage des Rettungsdienstgesetzes, der zugehörigen Rettungsdienstplanverordnung und zusätzlich noch einer landesweiten, bereichsübergreifenden Überplanung. Eine erweiterte Vorhaltung für Einzelobjekte ergibt sich hinsichtlich des LNG-Terminals oder des Hafens Mukran nicht.
8. Welche Gefahren und Risiken für Umwelt und Natur im Falle einer Havarie oder durch den Dauerbetrieb des LNG-Terminals hat der Landkreis identifiziert?
Hierzu verweisen wir auf die Antworten und Unterlagen sowie Beurteilungen im Genehmigungsverfahren zum Betrieb des LNG-Terminals als auch schon im Frühjahr 2024 getätigte Antworten zu ähnlich lautenden Fragen der Fraktion BVR/FW/FR.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Kerth
Landrat