Mehrheit im Kreistag stellt sich gegen klare Verbraucherinformation und konsequente Anwendung bestehender Regelungen
Der Kreistag Vorpommern-Rügen hat in seiner Sitzung vom 17. März 2025 einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur klareren Kommunikation und konsequenteren Durchsetzung der Pflanzenabfallverordnung Mecklenburg-Vorpommern (PflanzAbfLVO M-V) abgelehnt.
Der Antrag zielte darauf ab, Bürgerinnen und Bürger umfassend über die rechtlichen Grundlagen der Pflanzenabfallentsorgung zu informieren und bestehende Missverständnisse auszuräumen. Die Verbrennung von Pflanzenabfällen ist laut geltendem Recht nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn alternative Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in seinem Urteil (AZ 7 A 974/19) bereits klargestellt, dass bei Verfügbarkeit der Biotonne oder anderer Entsorgungssysteme die Verbrennung grundsätzlich nicht gestattet ist.
„Im Landkreis Vorpommern-Rügen ist die Biotonne in der Abfallgebühr enthalten und steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Eigenkompostierung oder der kostengünstigen Anlieferung bei Entsorgungshöfen. Demnach ist die Verbrennung von Gartenabfällen faktisch nicht erlaubt“, erläutert Dirk Niehaus, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Kreistag. „Der weitverbreitete Glaube, dass die Verbrennung von Grünabfällen im März und Oktober generell zulässig sei, ist schlichtweg falsch und steht im Widerspruch zur geltenden Rechtslage.“
Mit dem abgelehnten Antrag sollte der Landrat beauftragt werden, die bestehenden Regelungen transparent auf der Homepage des Landkreises zu kommunizieren und aktiv durchzusetzen. Damit sollte nicht nur die Einhaltung geltenden Rechts gefördert, sondern auch ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Luftreinhaltung geleistet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedauert die Ablehnung des Antrags, da hierdurch die Chance verpasst wurde, Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und ein umweltgerechtes Entsorgungsverhalten zu fördern.