Die Gemeinde Ummanz auf Rügen hat Anfang des Jahres 2023 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 23 Fremdenbeherbergungsgebiet Markow gefasst. Da die Ziele des Bebauungsplans nicht mit den Festlegungen des Flächennutzungsplans übereinstimmen, bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplans. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss ist ebenfalls Anfang 2023 erfolgt. Da Umweltbelange betroffen sind, ist die Beteiligung des Landkreises gegeben.
Mit der durch die Gemeinde Ummanz beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 Fremdenbeherbergungsgebiet Markow und der entsprechenden Änderung des Flächennut- zungsplans sollen landwirtschaftliche Flächen in eine touristische Nutzung umgewandelt werden.
Wir wandten uns daher im Februar 24 an den Landrat mit folgenden Fragen:
1. Sind diesbezüglich naturschutzrechtliche Belange zu prüfen und wenn ja, welche und wie positioniert sich die Untere Naturschutzbehörde zu diesem Vorhaben?
2. Liegt dieses Vorhaben ganz oder teilweise im Außenbereich nach § 35 BauGB und wenn ja, welche Konsequenzen hat dies für die geplante Bebauung?
3. Sind mit der geplanten Umwandlung landwirtschaftliche Flächen von mehr als 50 Boden- punkten verbunden und wenn ja, welche Konsequenzen hat dies?
4. Ist der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan von der aktuellen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts betroffen, nach der Bebauungspläne der Innenentwicklung restriktiver auszulegen sind.
5. Prüft die Kreisverwaltung als Kommunalaufsichtsbehörde grundsätzlich die rechtliche In- terpretation der Auslegung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung?