Unser Antrag zum Kreistag vom 14. Oktober, der von der Mehrheit des Kreistages abgelehnt wurde:
Beschlussvorschlag:
§ 8 Abs. 2 Satz 1 wird gestrichen. Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 1.
Begründung:
Der bisherige § 8 Abs 2 Satz 1 lautet:
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus neun Mitgliedern, davon bis zu vier sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern.
Alle anderen in § 8 Abs. 1 benannten beratenden Ausschüsse setzen sich aus fünfzehn Mitglie- dern, davon jeweils bis zu sieben sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner, zusammen (§ 8 Abs. 2 Satz 2).
Auch der Rechnungsprüfungsausschuss sollte – wie alle anderen beratenden Ausschüsse – aus fünfzehn Mitgliedern bestehen, um allen demokratischen Fraktionen eine stimmberechtigte Beteili- gung zu ermöglichen. Die Sondervorschrift für den Rechnungsprüfungsausschuss in Satz 1 ist deshalb entbehrlich und zu streichen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss erfüllt eine wichtige demokratische Kontrollfunktion und tagt ausschließlich nicht-öffentlich. Allen gewählten Fraktionen sollte die Möglichkeit eingeräumt wer- den, mit zumindest einer Person in diesem Ausschuss vertreten zu sein.
Gez. Dirk Niehaus
Fraktionsvorsitzender
Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen + DIE PARTEI
Gez. Mathias Löttge
Fraktionsvorsitzender
Kreistagsfraktion BVR/FW/FR
Gez. Ute Bartel
Fraktionsvorsitzende
Kreistagsfraktion SPD