Immer wieder sprechen uns Bürger*innen an und klagen über die enorme Rauchbelastung durch das Verbrennen von Gartenabfällen. Sie fühlen sich belästigt und diejenigen, die unter Asthma und anderen Atemerkrankungen leiden, kritisieren zu recht die Belastung, der sie im Frühjahr und Herbst ausgesetzt sind. Insbesondere in Wohnbereichen ist dies aus unserer Sicht nicht akzeptabel.
Hintergrund: Der Landkreis wie auch das Umweltministerium in Schwerin, hätten Möglichkeiten, die Praxis des Verbrennens von Gartenabfällen deutlich einzuschränken, denn pflanzliche Abfälle, die auf Gartengrundstücken abfallen, können auf dem Grundstück durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren entsorgt werden. Im Landkreis steht mit der Biotonne zudem ein Erfassungssystem zur Verfügung, welches die Abfälle bürgernah im Abholsystem entsorgt. Es ist bedauerlich, dass die Abfuhr der Biotonne inzwischen auf einen zweiwöchigen Rhythmus begrenzt ist.
Letztendlich führt die bestehende Ausnahmeregelung dazu, dass von der Möglichkeit des Verbrennens viel zu häufig Gebrauch gemacht wird: Hier heißt es „Ausnahmsweise dürfen pflanzliche Abfälle aus der Bewirtschaftung privater Gärten verbrannt werden. Der Landkreis geht davon aus, dass die Gartenbesitzer mit dieser Möglichkeit, auch wegen der mit der Verbrennung einher gehenden Beeinträchtigungen der Umwelt und der Nachbarschaft, äußerst verantwortungsvoll umgehen.“ Dies ist leider oftmals nicht der Fall.
Wir fordern auch in diesem Zusammenhang mehr Bewusstsein für den Umweltschutz und Respekt für Mitmenschen, die bspw. durch gesundheitliche Einschränkungen tageweise ihre Fenster auf Grund der Rauchbelastung nicht öffnen können.