Defizit bei Nachpflanzungen muss endlich ausgeglichen werden
Die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN + DIE PARTEI hat angesichts der jüngsten Fällungen von 44 Alleebäumen an der B196 zwischen Bergen und Karow eine detaillierte Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Rügen zu den Hintergründen und Folgen der Maßnahmen eingefordert. Hintergrund ist das seit Jahren bestehende Missverhältnis zwischen Baumfällungen und Neupflanzungen, das den Alleenbestand im Landkreis akut gefährdet.
„Die Fällungen an der B196 werfen grundsätzliche Fragen zum Umgang mit unseren Alleen auf“, erklärt Jürgen Suhr, Mitglied der Grünen-Kreistagsfraktion. „Alleen sind nicht nur landschaftsprägende Elemente, sondern stehen unter besonderem Schutz. Es ist unverständlich, warum der Landkreis hier keine transparente Planung vorlegt, die den Erhalt dieser geschützten Landschaftsbestandteile sicherstellt.“
In einer aktuellen Anfrage an die Kreisverwaltung wird unter anderem erfragt, inwieweit der Landkreis als Untere Naturschutzbehörde (UNB) in die Fällentscheidungen eingebunden war und auf welcher fachlichen Grundlage die Verkehrssicherheit der Bäume bewertet wurde. Zudem wird nachgefragt, warum die Ersatzpflanzungen nicht am ursprünglichen Standort erfolgen, um den Alleencharakter zu erhalten. Bisherige Antworten der Verwaltung zeigen, dass finanzielle Mittel für Neupflanzungen fehlen – ein Problem, das sich seit Jahren zuspitzt.
„Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie der Landkreis das bestehende Defizit von ca. 1.000 fehlenden Alleebäumen ausgleichen will“, so Suhr weiter. „Es kann nicht sein, dass Fällungen ohne konkrete Nachpflanzungspläne durchgeführt werden. Hier muss dringend nachgebessert werden.“
Die Grünen fordern zudem, dass der Landkreis endlich verbindliche Maßnahmen ergreift, um den Alleenfonds Mecklenburg-Vorpommern effektiv zu nutzen und gezielt Ersatzpflanzungen in Vorpommern-Rügen umzusetzen. Bisherige Ankündigungen, wie die im Haushalt 2026 geplanten Mittel, reichen angesichts des Ausmaßes der Fällungen nicht aus.
Hintergrund:
Laut Daten des BUND MV weist der Landkreis Vorpommern-Rügen ein massives Defizit bei der Wiederherstellung gefällter Alleebäume auf. Während landesweit ein Ausgleich im Verhältnis 1:1 angestrebt wird, fehlen im Landkreis seit Jahren die notwendigen Nachpflanzungen. Die Grünen kritisieren, dass die Verwaltung trotz bekannter Probleme keine ausreichenden Schritte einleitet, um den Schutzstatus der Alleen zu wahren.
Quelle: BUND MV (https://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/alleentagung/)
Unsere aktuelle Anfrage dazu:
Fällungen der Alleenbäume an der B196 Bergen auf Rügen
- Inwieweit war der Landkreis VR als Untere Naturschutzbehörde (UNB) in die Entscheidung der Baum- fällungen an der B 196 eingebunden und auf welcher fachlichen Grundlage wurde den Fällungen zu- gestimmt?
- Welche Gutachten und Stellungnahmen lagen der UNB vor, die die Stand- und Bruchsicherheit der gefällten Alleebäume dokumentiert haben?
- Fällungen von Alleebäumen dürfen im März ausnahmsweise nur dann ausgeführt werden, wenn eine Gefahrenlage angezeigt und nachgewiesen ist. Welche Kriterien müssen grundsätzlich erfüllt sein, um einen solchen Ausnahmetatbestand zu begründen?
- Wurde vor jeder einzelnen Fällung eines Baumes nachgewiesen und begründet, dass von diesem ein- zelnen Baum eine unmittelbare Gefahr ausgeht?
- Wer ist für die Planung und Umsetzung der Neupflanzungen von Alleebäumen im Zusammenhang mit den Fällungen an der B196 verantwortlich und wie erfolgt der Abstimmungsprozess mit der UNB?
- Warum werden die Neupflanzungen nicht Bereich der B196 durchgeführt, um den Charakter einer besonders geschützten Allee zu erhalten?
- Wann und wo sind konkret die Ersatzpflanzungen geplant?
- Wie plant der Landkreis das aktuell hohe Defizit an Nachpflanzungen aufzuholen?
Begründung:
Alleen sind gerade in Mecklenburg-Vorpommern besonders geschützt. Insofern erscheint es unverständ- lich, warum an der B 196 ein Baumbestand von 44 alten Alleebäumen gefällt wurde. Wir erbitten eine detaillierte Begründung zu diesen Vorgängen, zumal viele Bürger*innen ihr Unverständnis zu diesen Fällungen zum Ausdruck bringen.
Die Datenerhebung des BUND MV identifizieren für Landkreis Vorpommern-Rügen ein drastisches Defizit zwischen der Fällung von Alleebäumen und den entsprechenden Anpflanzungen. Es ist von öffentlichem Interesse, die Hintergründe dazu ebenso zu erfahren wie auch Auskunft zu den Planungen und Maßnahmen zu erlangen, dieses Defizit zu beseitigen.
Die Antwort der Kreisverwaltung auf unsere Anfrage vom Januar 2026
1. Aus welchen Gründen schneidet der Landkreis Vorpommern-Rügen im Vergleich zu anderen Landkreisen so negativ ab?
Dies kann nicht beurteilt werden, da keine Zahlen zum genannten Vergleich vorliegen oder aber Statistiken hinsichtlich eines Rankings zwischen den verschiedenen Landkreisen geführt werden. Ebenfalls wird angenommen, dass es sich bei den angegebenen Zahlen um Fällungen im Zuge der Verkehrssicherungspflicht handelt, wo es von Jahr zu Jahr zu unterschiedlichen starken Fällzahlen kommt. Denkbar ist, das andere Landkreise finanziell besser aufgestellt sind oder aber andere Rahmenbedingung / Möglichkeiten haben was z. B. den Grunderwerb für Neupflanzungen an Kreisstraßen betrifft.
2. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat um dieses überdurchschnittliche Defizit auszugleichen?
Das o. g. Defizit ist bekannt, weshalb bereits in der Haushaltsplanung 2026 und den folgenden Haushaltsjahren Aufwandsgelder zur Minderung des Defizites, z. B. in Form von Realpflanzungen oder mittels Einzahlung in den Alleenfonds M-V, geplant wurden.
3. Welche konkreten Maßnahmen sind in 2025 umgesetzt und in 2026 ff. vorgesehen, um dieses überdurchschnittliche Defizit abzubauen und mindestens für einen Ausgleich der Bilanz zwischen Fällungen und Anpflanzungen zu sorgen?
In 2025 war es geplant am Ende des Haushaltsjahres mögliche Reste im Aufwandsbereich für die Minimierung des Defizits mittels Einzahlung in den Alleenfonds M-V aufzuwenden. Aufgrund von Einsparvorgaben in 2025 wurden Mittel im nicht geringeren Umfang gestrichen / gesperrt, sodass am Jahresende keine Mittel mehr zur Verfügung standen. In 2026 soll mittels den unter Punkt 2 bereits erwähnten, geplanten Mitteln, nach Haushaltsfreigabe 2026 begonnen werden dem Defizit zu begegnen und dies kontinuierlich abzubauen.
4. Welche konkreten Projekte laufen aktuell?
Aktuelle laufen keine Projekte, da keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Angesichts dieses massiven Defizits zwischen Fällungen und Anpflanzungen stellt sich die Frage, ob bisher als Allee eingestufte Straßen und Wege noch den Schutzstatus als Allee, bzw. geschützter Landschaftsbestandteil genießen.
5. Nach welchen Kriterien wird eine Allee als solche eingestuft?
Die Definition einer Allee ist dem Alleenerlass (AlErl M-V) zu entnehmen. Dort ist unter Punkt 3 folgendes geregelt: „Einseitig mehr als drei Straßenbäume pro 100 Meter bilden eine Baumreihe im Sinne dieses Erlasses. Beidseitig an Straßen gegenüberliegenden Baumreihen bilden eine Allee im Sinne dieses Erlasses.“
6. Wie viele ursprünglich als Allee eingestufte Straßen und Wege haben in Vorpommern-Rügen seit 2011 diesen Schutzstatus verloren?
Hierzu ist aktuell kein Fall bekannt.
7. Für welche Alleen droht der Verlust der Einstufung als Allee?
Hierzu ist aktuell kein Fall bekannt.
8. Was beabsichtigt Landkreis der, um dem Verlust des Schutzstatus als Allee zu begegnen?
Da keine Fälle bekannt sind, kann nicht konkret geantwortet werden. Allgemein kann gesagt werden, dass, wenn Neupflanzungen erfolgen, im Allgemeinen darauf geachtet wird, dass diese so erfolgen, dass der Alleencharakter gestärkt wird.
9. An welchen als Allee eingestuften Kreisstraßen gibt es den größten Handlungsbedarf?
Dies kann pauschal nicht beantwortet werden, da keine Fälle hinsichtlich eines möglichen Statusverlustes bekannt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Kerth
Landrat




