Unser Antrag zum Kreistag vom 14. Oktober, der von der Mehrheit des Kreistages abgelehnt wurde:
Der Kreistag beschließt den Landrat damit zu beauftragen, folgende Änderungen der Hauptsat- zung vorzunehmen:
§18 (1), (5) und (7) sind nicht an die Höchstbeträge laut Entschädigungsverordnung (EntSchVO- MV) anzupassen. Die Beträge bleiben auf dem Niveau der vorangegangenen Wahlperiode 03. Kreistagspräsident: 1.200€
1.Stellv. d. KTP: 400€
2.Stellv. d. KTP: 400€ Präsidium: 300€ KT-Mitglieder: 250€
Begründung:
Die Aufstockung der Aufwandsentschädigungen an die Höchstbeträge laut Entschädigungsverord- nung (EntSchVO-MV) gemäß Beschluss vom Kreistag am 08. Juli 24, §18 (1), (2), (5), (6) und (7) betreffend, ist in der aktuellen Haushaltssituation des Landkreises nicht zu rechtfertigen. Den fi- nanziellen Mehraufwand durch Einsparungen im Bereich IT/Sicherheitsvorfall des Landkreises zu decken, ist keine nachhaltige Finanzierungsgrundlage. Es fallen Mehrkosten in Höhe von ca. 1.170.000€ auf 5 Jahre gerechnet an.
Darstellung der Mehrkosten
Kreistagspräsidenten: 1x 200€ x 12 Monate x 5 Jahre = 12.000€
1.&2. Stellv. KTP: 2x 350€ x 12 Monate x 5 Jahre = 42.000€
Präsidium: 3x 450€ x 12 Monate x 5 Jahre = 81.000€
KT-Mitglieder: 69x 250€ x 12 Monate x 5 Jahre = 1.035.000€
Gez. Dirk Niehaus
Fraktionsvorsitzender
Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen + DIE PARTEI
Gez. Ute Bartel
Fraktionsvorsitzende
Kreistagsfraktion SPD
Gez. Kerstin Kassner
Fraktionsvorsitzende
Kreistagsfraktion DIE LINKE