Zurücknahme der erhöhten Entschädigungen für Kreistagsmitglieder

Unser Antrag zum Kreistag vom 14. Oktober, der von der Mehrheit des Kreistages abgelehnt wurde:

Der Kreistag beschließt den Landrat damit zu beauftragen, folgende Änderungen der Hauptsat- zung vorzunehmen:

§18 (1), (5) und (7) sind nicht an die Höchstbeträge laut Entschädigungsverordnung (EntSchVO- MV) anzupassen. Die Beträge bleiben auf dem Niveau der vorangegangenen Wahlperiode 03. Kreistagspräsident: 1.200€
1.Stellv. d. KTP: 400€

2.Stellv. d. KTP: 400€ Präsidium: 300€ KT-Mitglieder: 250€

Begründung:

Die Aufstockung der Aufwandsentschädigungen an die Höchstbeträge laut Entschädigungsverord- nung (EntSchVO-MV) gemäß Beschluss vom Kreistag am 08. Juli 24, §18 (1), (2), (5), (6) und (7) betreffend, ist in der aktuellen Haushaltssituation des Landkreises nicht zu rechtfertigen. Den fi- nanziellen Mehraufwand durch Einsparungen im Bereich IT/Sicherheitsvorfall des Landkreises zu decken, ist keine nachhaltige Finanzierungsgrundlage. Es fallen Mehrkosten in Höhe von ca. 1.170.000€ auf 5 Jahre gerechnet an.

Darstellung der Mehrkosten

Kreistagspräsidenten:  1x 200€ x 12 Monate x 5 Jahre = 12.000€

1.&2. Stellv. KTP: 2x 350€ x 12 Monate x 5 Jahre = 42.000€

Präsidium: 3x 450€ x 12 Monate x 5 Jahre = 81.000€

KT-Mitglieder: 69x 250€ x 12 Monate x 5 Jahre = 1.035.000€

Gez. Dirk Niehaus
Fraktionsvorsitzender
Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen + DIE PARTEI

Gez. Ute Bartel
Fraktionsvorsitzende
Kreistagsfraktion SPD

Gez. Kerstin Kassner
Fraktionsvorsitzende
Kreistagsfraktion DIE LINKE