Anfrage zur Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde

Die Begründung unserer Anfrage:

Es gab immer wieder Hinweise aus der Bevölkerung, dass gemeldete Ordnungswidrigkeiten im Bereich Umwelt nicht verfolgt werden konnten oder auch es einen großen Bearbeitungsstau gab. Während der letzten Kreistagssitzung bezog Herr Gernetzki hierzu auf eine Einwohnerfrage hin Stellung. Er gab an, dass die Stelle zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Umweltbereich nicht besetzt werden kann. Auch in anderen Bereichen der UNB wird über Bearbeitungsstau auf Grund fehlender Personalstellen geklagt.

  1. Wie sieht die aktuelle Personaldecke in der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) aus?
    Für das FG Naturschutz sind mit dem Haushalt 2026 im Stellenplan insgesamt 16,8 VZÄ für die Aufgabenerledigung beschlossen worden. Aufgrund von bewilligten Anträgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem TzBfG konnte eine zusätzliche Stelle eingerichtet werden.
  2. Wird diese als ausreichend angesehen?
    Das gesetzlich vorgegeben Tagesgeschäft sowie fristgebundene Pflichtaufgaben wird versucht, ordnungsgemäß abzuarbeiten. Defizite gibt es insbesondere bei der Vollzugskontrolle, insbesondere verpflichtende Kompensationen sowie die proaktive Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Schutzgebieten.
  3. Gibt es Überlastungsanzeigen?
    Aktuell liegt im FD 44 aus der unteren Naturschutzbehörde eine offene Überlastungsanzeige vor. Ursache für die angezeigte Überlastung ist ein temporärer Mehraufwand, der durch die personelle Abwesenheit einer anderen Arbeitskraft entstanden ist und weiterhin entsteht. Die derzeit unbesetzte Stelle befindet sich in der Ausschreibung.
  4. Sind Planstellen unbesetzt?
    Für eineinhalb Jahre war die Stelle eine VZÄ ordnungsbehördliche Aufgaben unbesetzt, da kein geeigneter Bewerber gefunden werden konnte. Ab dem 01.08.2026 ist diese Stelle wieder besetzt. Darüber hinaus sind derzeit aktuell zwei VZÄ Eingriffsreglungen/naturschutzfachliche Stellungnahmen nicht besetzt. Eine Stelle wird ab dem 01.09.besetzt, die andere Stelle befindet sich in Ausschreibung.
  5. Gibt es nicht nachbesetzte Stellen?
    Es wurden in der Unteren Naturschutzbehörde weder Stellen gestrichen, noch sind Planstellen aufgrund der aktuellen Haushaltssituation gesperrt. Sobald eine Stelle vakant wird, wird unverzüglich das Nachbesetzungsverfahren eingeleitet, welches sich durch die reguläre Ausschreibung und Bewerberauswahl im Einzelfall verzögern kann.
  1. Warum wurden Sie nicht nachbesetzt?
    Zur Beantwortung der Frage verweisen wir auf die Beantwortung in der Frage 5.
  2. Welche Fristverkürzungen wurden in den letzten Jahren eingeführt?
    Sowohl im Bundesnaturschutzgesetz als auch im Naturschutzausführungsgesetz MV sind in den letzten Jahren keine Fristverkürzungen eingeführt worden.
  3. Wie viele Anträge werden innerhalb der gesetzlichen Frist abgearbeitet?
    Eine gesetzliche Frist zur Bearbeitung von Anträgen gibt es lediglich für das Baugenehmigungsverfahren. Danach hat die zuständige Naturschutzbehörde innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Bauaufsicht zu entscheiden, sofern eine Naturschutzgenehmigung erforderlich ist. Die Naturschutzgenehmigung wird im Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde durch die Bauaufsicht erteilt. Nicht jedes Baugenehmigungsverfahren bedarf dabei zusätzlich einer Naturschutzgenehmigung. Die Einhaltung der Frist von zwei Monaten nach Eingang vollständiger Unterlagen wird zu 100 % gewährleistet, da die Nichteinhaltung zur Folge hätte, dass das Einvernehmen als erteilt gilt (siehe § 69 LBauO M-V, § 42 NatSchAG M-V).
  4. Welche Art der Anträge ist im Verzug?
    Zur Beantwortung der Frage verweisen wir auf die Beantwortung in den Frage 8.
  5. Beschäftigt die UNB die für die Verwaltung förderfähigen Stelle der Moorspezialist*in?
    Der Landkreis ist ab diesem Ausbildungsjahr als Einsatzstelle im Rahmen der Ausbildung zum Moorspezialisten tätig. Die Auszubildene hat am 17.08.2026 ihren Dienst in der Einsatzstelle angetreten.
  6. Warum kann der Kreis die Stellen zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten in der UNB nicht besetzen?
    Nach dem Weggang des bisherigen Stelleninhabers musste die Stelle mehrfach ausgeschrieben werden, da es keine oder nicht geeignete Bewerber für diese Stelle gab. Vom 01.10.2025 bis zum 31.12.2025 war die Stelle besetzt, jedoch hat die Stelleninhaberin selbstständig gekündigt. Nach nun wieder mehrfacher Ausschreibung konnte die Stelle zum 01.08.2026 besetzt werden. Insgesamt ist festzustellen, dass Stellen mit der EG 9b insgesamt schwer nachzubesetzen sind. Tatsächliche Gründe können nicht genannt werden.

    Fragebereich Umfang und Aufgaben der UNB:
  7. Welche Aufgabengebiete sind in den letzten 5 Jahren dazu gekommen?
    Den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) der Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern sind in den vergangenen fünf Jahren keine völlig neuartigen, grundlegend revolutionären Aufgabenkategorien per Gesetz neu zugeordnet worden.
  8. Welchen Einfluss hat der Bau-Turbo auf die Arbeit der UNB?
    Der sogenannte „Bau-Turbo“ zwingt die Untere Naturschutzbehörde zu einer extrem beschleunigten Arbeitsweise unter massivem Zeitdruck. Da die Gesetzesänderung insbesondere die Nachverdichtung, das Bauen in zweiter Reihe sowie Projekte im siedlungsnahen Außenbereich erleichtern soll, sind im ländlich geprägten Mecklenburg-Vorpommern genau jene Flächen betroffen, die unter die gesetzliche Eingriffsregelung fallen. Weil zudem reguläre Bebauungspläne der Gemeinden entfallen können, fällt die vorgeschaltete Umweltprüfung weg – alle komplexen naturschutz- und artenschutzrechtlichen Konflikte müssen stattdessen im laufenden, zeitkritischen Baugenehmigungsverfahren gelöst werden. Im Landkreis verschärft sich diese Situation drastisch, da dort der politische Wille nach schnellem Wohnraum direkt auf streng geschützte, ökologisch hochsensible Naturräume trifft.
  1. Hat die UNB die Kapazitäten Umweltbildung zu leisten? Tut sie es?
    Im Rahmen der Fortführung der Aufgaben aus dem Naturschutzgroßprojekt „chance.natur Nordvorpommersche Waldlandschaft“, welche in der UNB angesiedelt sind, führen die mit dieser Aufgabe betrauten Sachbearbeiterin und Sachbearbeiter vereinzelt Maßnahmen zur Umweltbildung durch oder verleihen vorhandenes Material an die Kindergärten und Schulen.
  2. Welche Berichtspflichten muss die UNB leisten und können sie erfüllt werden? (Warum enden die Überwachungsberichte für IED/IZÜV-Anlagen mit dem Jahr 2019?)
    Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) fungiert als wichtige Schnittstelle und liefert den übergeordneten Landesbehörden kontinuierlich fachspezifische Daten zu. Zu ihren Kernaufgaben gehört es, festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen zu übermitteln, gesetzlich geschützte Biotope zu melden und jegliche Änderungen im Status von Schutzgebieten zu dokumentieren. Darüber
    hinaus nimmt die UNB Meldungen über invasive Arten auf und leitet diese an die zuständige obere Fachbehörde weiter. Die Überwachung von industriellen Abwasserbehandlungsanlagen, Gewässerbenutzungen und Indirekteinleitungen nach der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) fällt hingegen nicht in den Zuständigkeitsbereich der UNB.
    Diese Kontrollen werden federführend von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) unter Beteiligung der Unteren Wasserbehörde (UWB) der Landkreise durchgeführt. Dass die Veröffentlichung neuer Überwachungsberichte nach 2019 ins Stocken geriet, liegt an einer Verkettung von äußeren Umständen und internen Engpässen: Infolge der COVID-
    19-Pandemie mussten die behördlichen Vor-Ort-Inspektionen in Industrie- und Agraranlagen ab Anfang 2020 aus Infektionsschutzgründen monatelang ausgesetzt oder verschoben werden, wodurch die reguläre Berichtskette abriss. Als diese Kontrollen im Nachgang schließlich nachgeholt worden waren, lähmte ein schwerwiegender IT-Sicherheitsvorfall in der Kreisverwaltung Ende 2023 die gesamte digitale Infrastruktur. Der dadurch erzwungene, monatelange
    Notbetrieb und die aufwendige Wiederherstellung der Systeme banden sämtliche administrativen Kapazitäten. Aufgrund dieses massiven IT-Aufarbeitungsprozesses und personeller Engpässe in der Unteren Wasserbehörde fehlten letztlich die notwendigen Ressourcen, um die Berichte für die Internetportale aufzubereiten und nachträglich zu veröffentlichen. Dieses wird zeitnah nachgeholt.
  3. Wie viele gemeldete Ordnungswidrigkeiten im Bereich Umweltvergehen liegen in der UNB vor, die bisher nicht bearbeitet werden konnten?
    Im Bereich der UNB liegt keine Statistik über die Anzahl der eingegangenen und bislang unbearbeiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich der UNB vor. Die für die Sachbearbeitung und die statistische Erfassung zuständige Stelle war in den vergangenen rund anderthalb Jahren personell nicht besetzt. Aufgrund dieser Vakanz konnte eine verlässliche Fallstatistik in diesem Zeitraum administrativ nicht fortgeführt werden. Zum 01.08.2026 konnte die Stelle erfolgreich neu besetzt werden. Die Priorität liegt nunmehr auf der Sichtung und schrittweisen Aufarbeitung der aufgelaufenen Vorgänge, um den regulären Dienstbetrieb im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren wieder vollständig herzustellen.

Anfrage zu Baumfällung an der …