Anfrage Sexismus am Arbeitsplatz

Die Begründung unserer Anfrage:

Eine respektvolle und gleichberechtigte Zusammenarbeit ist die Grundlage für ein gesundes Arbeitsumfeld und eine effiziente Verwaltung. Angesichts der Größe unserer Kreisverwaltung mit etwa 1.000Mitarbeitenden ist es essenziell, dass klare Strukturen existieren, um Sexismus und geschlechtsspezifische Diskriminierung am Arbeitsplatz konsequent zu verhindern und zu sanktionieren.
Die Kreisverwaltung als großer Arbeitgeber der Region hat eine Vorbildfunktion. Daher möchten wir gerne zum Umgang mit diesem Thema erfahren.

  1. Welche konkreten Maßnahmen sind in der Kreisverwaltung implementiert, um sexistischen Verhaltensweisen entgegenzuwirken?
  • Beitritt zum Bündnis gegen Sexismus (11/2024)
  • Wanderausstellung „Gemeinsam gegen Sexismus“ (12/2025). Diese hing in der Kreisverwaltung und wandert derzeit an den Standorten der VHS.
  1. Gibt es eine verbindliche Richtlinie oder einen Verhaltenskodex, der sexuelle Belästigung oder geschlechterspezifische Abwertung explizit untersagt und die entsprechenden Konsequenzen definiert?
    Zunächst einmal sei darauf hingewiesen, dass es unabhängig von der Existenz spezifischer Regelungen dem allgemeinen Verständnis eines respektvollen und verantwortungsbewussten Miteinanders entsprechen sollte, dass sexuelle Belästigungen oder geschlechterspezifische Abwertungen in jeglicher Form nicht hinnehmbar sind. Eine verbindliche Regelung besteht dennoch in der Verwaltung in Form der Dienstvereinbarung zwischen dem Landkreis und dem örtlichen Personalrat der Kernverwaltung zur Vermeidung und Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz. Die Regelungen dieser Dienstvereinbarung finden Anwendung in Fällen von sexuellen Belästigungen, Diskriminierungen und Mobbinghandlungen sowie bei schwerwiegenden Konfliktfällen.
  2. Welche Beschwerdewege und Unterstützungsangebote für Betroffene stehen in der Kreisverwaltung zur Verfügung?
  • Erstberatung möglich bei
    o der Gleichstellungsbeauftragten
    o die Schwerbehindertenvertretung,
    o der örtliche Personalrat,
    o die Jugend- und Ausbildungsvertretung,
    o die Betriebsmedizin,
    o die jeweilige Führungskraft,
    o das Fachgebiet Personalmanagement sowie
    o die Beschwerdestelle.
  1. Gibt es eine unabhängige Beschwerdestelle, geschulte Ansprechperson oder ggf. Mitglieder des Personalrats, die einen geschützten Raum für Meldungen und eine professionelle Begleitung im Umgang mit Fällen bieten?
    Die Funktion der Beschwerdestelle wird durch die Bediensteten mit der Aufgabe des betrieblichen Gesundheitsmanagements (Fachgebiet Personal) wahrgenommen.
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Kreistag 12. Oktober 2026