Der Fall Ostseeflughafen Barth

Die beiden wesentlichen Geschäftsfelder des Flughafens sind die Durchführung des Flugbetriebes und die Verpachtung von Flächen für Photovoltaikanlagen. Dabei decken die Pachteinnahmen den größeren Teil der entstehenden, jährlichen Betriebskosten. Das Geschäftsfeld des Flugbetriebes ist dauerdefizitär.

In den letzten Jahren wurden ca. 6600 Flüge registriert. Eine steigende Tendenz ist nicht zu erkennen.
Ein regelmäßiger Linienflugbetrieb ist nicht durchführbar, da grundlegende Voraussetzungen, wie beispielsweise eine professionelle Passagier- und Gepäckabfertigung, fehlen.
So begrüßenswert die Einnahmen aus der Verpachtung der Flächen für die Photovoltaikanlagen oder aus der gelegentlichen Nutzung der flugtechnischen Infrastruktur durch Polizei und Bundeswehr sind, bleibt die Frage nach einer nachhaltigen Entwicklung des allgemeinen Flugbetriebes offen und unbeantwortet. Dabei wird die allgemeine Luftfahrt als Serviceschwerpunkt im Wirtschaftsplan deklariert.

Daher wandten wir uns im Februar 24 an den Landrat mit folgenden Fragen:

1. Wie sieht der Landrat die Entwicklung des Ostseeflughafens in Barth unter Beachtung der derzeitigen wirtschaftlichen Situation?

2. Welche Konzepte für die stärkere Einbindung des Flughafens in den Tourismus und in die Entwicklung der verkehrliche Infrastruktur des Landkreises liegen in der Kreisverwaltung vor?