Angesichts der erste großen Hitzewelle und der zunehmenden Intensität sommerlicher Extremwetterereignisse wächst die Sorge um das Wohlergehen unserer Nutztiere. Besonders in intensiven Haltungssystemen und auf Tiertransporten führt Hitzestress schnell zu gesundheitlichen Problemen und einer erheblichen Beeinträchtigung des Tierwohls bis hin zum Tode. Die staatliche Aufsicht sollte hier proaktiv agieren, um das Leiden der Tiere zu minimieren und landwirtschaftliche Betriebe bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen.
Wir uns an den Landkreis gewandt, um zu erfragen, wie sich das Veterinäramt um unsere Nutztiere kümmert. Hier erfahrt Ihr, was der Landkreis geantwortet hat:
1. Welche spezifischen Kontrollmechanismen hat das Veterinäramt während der aktuellen Hitzeperiode und generell während Extremwetterereignissen implementiert, um den Zustand der Nutztiere in den Betrieben des Landkreises sicherzustellen?
Für die Sicherstellung einer tierschutzkonformen Tierhaltung incl. der Einhaltung von Anforderungen an das Stallklima ist grundsätzlich der jeweilige Tierhalter verantwortlich. Hierzu gibt es vielfältige Informations- und Schulungsmöglichkeiten, Regelungen (z. B. bauliche Anforderungen an Stallbauten, Management) sowie Merkblätter (z. B. TVT e. V.). Das Veterinäramt überprüft im Rahmen von Plan- oder anlassbezogenen Kontrollen bereits im Vorfeld und unabhängig von einer akuten Situation die Einhaltung dieser Verpflichtungen und ordnet im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen an.
Siehe Anlagen: TVT-Merkblatt Vermeidung Hitzeschäden, Merkblatt LALLF, sowie exemplarisch QM-Dokumente: Kontrolle Nutztierhaltungen, Kontrollhilfen Masthühner, Kontrollhilfe Tiertransporte
2. Gibt es in dieser Zeit verstärkte oder gezielte Begehungen, insbesondere in Betrieben mit einem höheren Risiko für Hitzestress? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen die Begehungen? Wenn nein, warum nicht?
Die Überprüfungen von Vorbeugemaßnahmen zur Vermeidung von Hitzestress (z. B. Havariepläne, bauliche Maßnahmen, Vorsorgemaßnahmen, Belegungspläne u. ä.) sind vorausschauend zu treffende bzw. vorzuhaltende Maßnahmen, die unabhängig von aktuellen Notfällen im Rahmen der Plankontrollen überprüft werden. Soweit sich in akuten Fällen zusätzlicher Handlungsbedarf ergibt, finden weitere anlassbezogene Kontrollen, ggf. Probenahmen statt, falls erforderlich werden Maßnahmen angeordnet. Kontrollen von technischen Betriebseinrichtungen (z. B: Lüftungsanlagen) finden in Zusammenarbeit mit dem Technischen Dienst des Landesamtes (LALLF) statt.
Maßnahmen zum Hitzeschutz/Hyperthermieprophylaxe sind MV schon seit vielen Jahren etabliert (siehe Merkblatt LALLF).
3. Welche Aufklärungsmaßnahmen und konkreten Handlungsempfehlungen wurden an die landwirtschaftlichen Betriebe kommuniziert, um notwendige Schutzmaßnahmen (wie z. B. optimierte Belüftung, Schattenplätze oder angepasste Fütterung) zu gewährleisten?
Die Betriebe werden im Rahmen der Kontrollen bereits vorbeugend zu diesem Thema sensibilisiert und beraten, es wird auf entsprechende Merkblätter (siehe TVT e. V., LALLF) hingewiesen.
4. Wie häufig werden Tiertransporte im Landkreis durch das Veterinäramt kontrolliert? Welche Vorgaben sind hier hinsichtlich Hitzeschutz einzuhalten? Welche weiteren rechtlichen Standards werden kontrolliert?
Tiertransporte, für die eine Abfertigung vorgesehen ist (z. B. Langstreckentransporte im innergemeinschaftlichen Verbringen) werden von den jeweiligen Behörden am Verladeort und bei Ankunft am Empfangsort kontrolliert. Sämtliche Transportunternehmer und Transportfahrzeuge für Langstreckentransporte müssen EU-weit von der jeweiligen Behörde zugelassen sein, dazu gehört auch die entsprechende technische Ausstattung zur Belüftung/Temperaturaufzeichnung. Transportpersonal muss geschult sein. Transportkontrollen im laufenden Verkehr finden nur nach Anforderungen der jeweils zuständigen Polizeibehörde statt. Vorgaben zum Hitzeschutz (oder auch bei Kälte) werden entsprechend kontrolliert (siehe Merkblatt und QM-Dokumente/Kontrollhilfen). Bei vorhandenen oder zu erwartenden Extremtemperaturen finden keine Langstreckentransporte statt, soweit Kurzstreckentransporte (z. B. Schlachttiere) notwendig sind, werden diese in die Nachtstunden verlegt. Es bestehen innergemeinschaftliche Informationswege, sofern aus Gründen von Extremtemperaturen einzelne Länder die Durchfahrt von Tiertransporten untersagen. Tiertransporte im innergemeinschaftlichen Verbringen incl. aller Dokumente und Ergebnisse von Kontrollen werden in einem EU-weiten Dokumentationssystem geführt und stehen jederzeit aktuell für Informationen zur Verfügung.
5. Sind die Personalstellen im Veterinäramt vollständig besetzt?
Nein, die Personalstellen sind derzeit nicht vollständig besetzt.
Hier nun folgen die vom Landkreis ergänzenden Anhänge:
Handbuch_Tiertransporte_Stand_12-2025
MAA-05-300-00 Amtliche Kontrolle Nutztierhaltungen Tierschutz 5.0
MAA-05-304-00 Kontrollhilfe Masthühnerhaltungen 7.0
MAA-05-310-00 Kontrollhilfe Tiertransporte 3.0
Merkblatt-Hyperthermie_Broiler
TVT-MB_100_Vermeidung_Hitzeschäden_Geflügel__Schweine__Rind__2011__01




